Aktueller Hinweis
Erneute Pflicht zur Preisansage zur Eindämmung von Ping-Anrufen
Die Bundesnetzagentur hat mit Bescheiden vom 23.02.2022 erneut angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für 56 internationale Vorwahlen (Liste der betroffenen Vorwahlen (pdf / 47 KB) ) geschaltet werden muss. Damit sollen teure Rückrufe, die durch sogenannte Ping-Anrufe provoziert werden, verhindert werden.
Die bisherige Verpflichtung galt bis zum 01.03.2022. Die erneute Anordnung sieht eine Verpflichtung bis zum 01.03.2024 vor.
Die Bundesnetzagentur hat im Mobilfunk u. a. für Länder aus Afrika, Osteuropa und dem pazifischen Raum eine klare Preisansage vorgeschrieben. Die Preisansage muss für den Anrufer kostenlos sein. Sie soll den Anrufer darüber aufklären, dass er gerade eine ausländische Rufnummer anruft und der Anruf für ihn ab dem Signalton mit hohen Kosten verbunden sein kann.
Ping-Anrufe haben Rückruf zum Ziel
Bei Ping-Anrufen klingelt das Handy nur kurz, danach legt der Anrufer auf. Ziel der Anrufe ist es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren. Im Display erscheint eine Nummer, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln kann. So lässt sich die Vorwahl beispielweise von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln; das gleiche gilt zum Beispiel für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erinnern.
Ziel der Täter ist es, einen Rückruf zu provozieren und den Mobilfunkkunden dann möglichst lange in der Leitung zu halten. Sie profitieren von den generierten Verbindungsentgelten. Die Preisansage schützt auch im Falle eines unbedachten Rückrufes. Verbraucherinnen und Verbraucher werden auf die möglichen hohen Kosten hingewiesen und zugleich in die Lage versetzt, den Anruf kostenfrei zu beenden.
Vgl. zur Thematik bereits die aktuellen Hinweise vom 08.02.2019, 06.03.2018 sowie 16.10.2017
Stand: 21.03.2022