Ak­tu­el­ler Hin­weis 23.03.21

Unzulässige Faxwerbung für Masken und Schnelltests

Die Bundesnetzagentur ist gegen unerwünschte Faxwerbung vorgegangen, in der insbesondere für FFP2-Masken und Corona-Schnelltests geworben wurde. Seit Mitte Dezember 2020 gingen bei der Bundesnetzagentur über 4.000 Beschwerden zu solchen Vorfällen ein. Es wurden nunmehr Rufnummern abgeschaltet und Abmahnungen ausgesprochen.

Die Werbefaxe wurden in Einzelfällen massenhaft versandt. Besonders negativ fielen die Namen „Amedical“, „Caremedical“, „easymed+“ und „Medical One“ auf. Durch die Werbefaxe sollen die Empfänger zu einem Vertragsschluss animiert werden. Regelmäßig soll unmittelbar durch Rücksendung eines übermittelten Formulars eine Bestellung erfolgen.

Die Bundesnetzagentur ordnete die Abschaltung mehrerer in den Werbefaxen als Kontakt angegebener Rufnummern dreier Firmen an. Gegenüber weiteren Unternehmen wurden Abmahnungen ausgesprochen.

Faxwerbung ist nach den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Den Nachweis entsprechender Einwilligungen sind die Werbenden schuldig geblieben.

Einen Überblick über Rufnummern, deren Abschaltung von der Bundesnetzagentur angeordnet wurde, finden Sie in unserer Maßnahmenliste. Betroffene können sich hier bei der Bundesnetzagentur melden.

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