Hin­wei­se

Anrufe im Namen einer angeblichen „Vollzugsbehörde Stuttgart“


Die Bundesnetzagentur erhält seit längerer Zeit Beschwerden von Verbrauchern aus dem gesamten Bundesgebiet über den Erhalt von Anrufen im Namen einer angeblichen „Vollzugsbehörde Stuttgart“. Die Anrufe erfolgen unter Anzeige von gefälschten Absenderrufnummern. Unter verschiedenen Vorwänden werden die Verbraucher aufgefordert, bestimmte Tasten an ihrem Telefon zu drücken; häufig wird ein Zusammenhang zu fingierten Mahnverfahren behauptet.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass es keine „Vollzugsbehörde Stuttgart“ gibt. Zahlungsaufforderungen von echten Mahngerichten ergehen stets schriftlich.
Bislang liegen der Bundesnetzagentur keine konkreten Erkenntnisse dazu vor, was genau nach Drücken der genannten Tasten passiert. Es ist denkbar, dass hierdurch eine Verbindung zu einer hochpreisigen Rufnummer aufgebaut wird.
Die Bundesnetzagentur rät dringend davon ab, der Aufforderung zum Tastendruck Folge zu leisten. Sofern Verbraucher der Aufforderung nachkommen sind und die genannte Taste gedrückt haben, sollten sie ihre Telefonrechnungen besonders sorgfältig kontrollieren, ob und wie die Verbindung in Rechnung gestellt wird. In dem Fall sollte Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden, also beispielsweise der örtlichen Polizeidienststelle, erstattet werden.
Darüber hinaus können sich Betroffene auch bei der Bundesnetzagentur melden [Beschwerde einreichen]. Bitte schildern Sie in dem Fall den genauen Tathergang und stellen Sie Ihre Telefonrechnung zur Verfügung aus der sich die kostenpflichtige Verbindung ergibt. Nur dann ist die Bundesnetzagentur in der Lage zu prüfen, ob und welche Maßnahmen sie ergreifen kann.

Stand:  15.02.2021

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