Bundesnetzagentur warnt vor unseriösem Telefonvertrieb von Zeitschriften-Abos
- Gewinnmitteilung entpuppt sich als untergeschobenes Zeitschriften-Abo
- Wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher schützen?
Die Bundesnetzagentur warnt vor unerlaubten Werbeanrufen, bei denen auf unseriöse Art und Weise Zeitschriften-Abos vertrieben werden.
Gewinnmitteilung entpuppt sich als untergeschobenes Zeitschriften-Abo
Aktuell erreicht die Bundesnetzagentur gehäuft Beschwerden von Personen, die ihren Angaben zufolge ohne Werbeeinwilligung angerufen werden. Ihnen wird am Telefon zunächst mitgeteilt, dass sie bei einem Gewinnspiel gewonnen hätten. Bei den bekannt gewordenen Fällen zeigt sich, dass den Angerufenen letztlich ein Vertrag untergeschoben werden soll. Eine Gewinnausschüttung erfolgt nach derzeitigen Erkenntnissen in der Regel nicht bzw. nicht in dem behaupteten Umfang.
Zu Beginn des Gesprächs erklären die Anrufer, dass der Angerufene durch die Teilnahme an einem Gewinnspiel einen Preis gewonnen hätte. Der eigentliche Zweck des Anrufs wird verschleiert. Die Bandbreite der angeblichen Gewinne ist groß: zum Teil werden Sachpreise wie z. B. einen Reisegutschein, Geldbeträge, aber auch „kostenlose“ Probezeitschriften als Dank für eine Umfrage angekündigt. Zur Ausschüttung des Gewinns sei den Angaben der Anrufer zufolge die Zahlung einer Gebühr bzw. einer „Gewinnsteuer“ erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt des Gesprächs zeigen sich die Anrufer häufig noch hilfsbereit und serivceorientiert und erklären, dass sog. „Sponsoren“ die „Gewinnsteuer“ übernehmen würden. Damit der „Sponsor“ die Zahlung übernehme, müsse lediglich ein Zeitschriften-Abo oder ein anderer Vertrag (bspw. Auslandskrankenversicherung) abgeschlossen werden. Die Anrufer bauen nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur ab diesem Zeitpunkt enormen Druck auf und behaupten, dass der Gewinn verfalle, sofern keine sofortige Entscheidung erfolge.
Sofern sich die Betroffenen zum Abschluss eines Zeitschriften-Abos drängen lassen, wird im Anschluss ein angeblicher „Bankdatenabgleich“ durchgeführt. Dieser müsse ebenfalls direkt am Telefon erfolgen, da sonst im Nachhinein kein Anspruch mehr auf den Gewinn bestehe. Spätestens jetzt treten die Anrufer auf unterschiedliche Weise dominant und teilweise aggressiv auf.
Viele Betroffene erhalten im Nachgang ein Schreiben, in dem ihnen der Vertragsschluss bestätigt wird. Zum Teil passiert dies auch bei Personen, die dem Abschluss eines Abos während des Telefongesprächs ausdrücklich widersprochen haben.
Wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher schützen?
Seien Sie grundsätzlich kritisch.
Hinterfragen Sie die Aussagen der Anrufer wie z. B. Ihre Teilnahme an einem Gewinnspiel und die Fälligkeit einer „Gewinnsteuer“.
Fragen Sie den Anrufer nach dem genauen Namen und der Anschrift des Unternehmens, für das er anruft.
Verlangen Sie eine Auskunft über Umfang und Herkunft der über Sie gespeicherten persönlichen Daten insbesondere im Hinblick auf die angebliche Gewinnspielteilnahme.
Lassen Sie sich in der Situation keinesfalls unter Druck setzten.
Beenden Sie das Gespräch, wenn Sie sich überrumpelt fühlen.
Lassen Sie sich nicht auf einen Datenabgleich ein und geben Sie keinesfalls Ihre Bankverbindung preis bzw. bestätigen diese auf Nachfrage.
Sollten es Ihnen dennoch passiert sein, dass Sie Ihre Bankdaten angegeben haben, beobachten Sie Ihre Kontobewegungen und nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank auf.
Sofern Sie zu dem Anruf im Vorhinein kein Werbeeinverständnis erteilt hatten, können Sie sich bei der Bundesnetzagentur beschweren www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde.
Ist Ihnen zusätzlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, sollten Sie ggfs. auch Kontakt mit Ihrer örtlichen Polizeidienststelle aufnehmen und Anzeige erstatten.