Rufnummern­missbrauch- Ak­tu­el­le Hin­wei­se

Ausdehnung der Preisansage auf weitere Länder

Die Bundesnetzagentur hat die Anordnung aus Dezember 2017, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss mit Wirkung zum 23.02.2018 auf weitere Länder erstreckt. Die adressierten Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter schalten nunmehr auch für folgende Länder eine kostenlose Preisansage:

Komoren und Majotte (00269); Samoa (00685); Simbabwe (00263); Algerien (00213); Nauru (00674); Guyana (00592); Mikronesien (00691); Haiti (00509); Tonga (00676); Guinea-Bissau (00245) und Senegal (00221)

Ziel ist es nach wie vor, teure Rückrufe, die durch sogenannte Ping-Calls provoziert werden, zu verhindern.

Auch für diese Länder hat die Bundesnetzagentur in den letzten Wochen zahlreiche Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Ping Anrufe verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern davon ab, entsprechende Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird.

Entsprechende Anrufe sollen der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf gemeldet werden.

Stand:  06.03.2018

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