Aktueller Hinweis Rufnummernmissbrauch
Anforderungen an Meldungen zu Ping-Anrufen unter Anzeige ausländischer Rufnummern
Die Bundesnetzagentur erhält aktuell eine Vielzahl von Beschwerden zu Anrufen unter Anzeige ausländischer Rufnummern. Erkennbar sind diese Rufnummern daran, dass sie mit zwei vorangestellten Nullen oder mit einem Pluszeichen beginnen. Die Anrufe erfolgen ausschließlich zu dem Zweck, Rückrufe auf diese hochpreisigen Rufnummern zu provozieren.
Damit die Bundesnetzagentur Maßnahmen ergreifen kann, reicht eine telefonische Meldung nicht aus. Um möglichst schnell die notwendigen Beweismittel für eine Maßnahmen wie ein Abrechnungsverbot zu erhalten, bitten wir Sie daher um das Ausfüllen unseres Online-Formulars. Dieses finden Sie im Internet unter
https://www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf
Auf ihrer Homepage informiert die Bundesnetzagentur auch über schon erlassene Maßnahmen in der dort eingestellten Maßnahmenliste http://www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste. Hier können Sie insbesondere erkennen, ob zu einer bestimmten Rufnummer bereits ein Abrechnungsverbot erlassen wurde.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
Stand: 16.10.2017