Ak­tu­el­ler Hin­weis Rufnummern­missbrauch

Missbräuchliche Anrufe mit Auslandsrufnummern

In den letzten Monaten hat die Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden erhalten, bei denen Verbraucher im Display ihres Telefons Auslandsrufnummern oder Rufnummern für Globale mobile Satellitensysteme vorfanden. Derzeit treten diese Rufnummern insbesondere im Zusammenhang mit sog. Ping-Anrufen in Erscheinung. Durch entsprechende Anrufe soll ein kostenpflichtiger Rückruf provoziert werden. Ein Rückruf dieser Nummern ist aber oft mit sehr hohen Kosten verbunden, teilweise in Höhe von mehreren Euro pro Minute. Verbraucher, die sich bei der Bundesnetzagentur beschwert haben, gaben an, dass sie bei einem Rückruf häufig Bandansagen hörten (vermeintliche Gewinnspiele, erotische Inhalte, angeblicher internationaler Zustelldienst, ausländische Ansagen).

Aktuell hat die Bundesnetzagentur mehrere Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote zu Rufnummern aus Somalia (00252), der Elfenbeinküste (00225), der Ukraine (00380) sowie zu Rufnummern für Globale Mobile Satellitensysteme (0088) erlassen. Weitere Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote sind in Vorbereitung. Zu welchen Rufnummern in diesem Zusammenhang bereits Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ergangen sind, kann in der Maßnahmenliste der Bundesnetzagentur im Internet unter http://www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste eingesehen werden.

Das Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung bedeutet, dass den betroffenen Verbrauchern die Kosten, die für Verbindungen zu diesen Rufnummern entstanden sind, nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden. Diese Maßnahmen der Bundesnetzagentur greifen jedoch nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die Rechnung bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollten betroffene Verbraucher dennoch versuchen, das Geld gegebenenfalls mit Unterstützung der Verbraucherzentralen zurückzufordern. Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen es der Bundesnetzagentur nicht, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund rät die Bundesnetzagentur generell zur Vorsicht bei Anrufen, wenn diese Anrufe nicht erwartet werden. Verbraucher sollten zudem äußerst sensibel mit ihren persönlichen Daten (Telefonnummern und sonstigen Kontaktdaten, aber insbesondere auch Kontoverbindungsdaten) umgehen.

Stand:  12.07.2016

Mastodon