Rufnummern­missbrauch - Ak­tu­el­le Hin­wei­se

Bundesnetzagentur bittet um Vorsicht bei Werbe-SMS von (0)137er-Rufnummern

Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung ist die Bundesnetzagentur auf unverlangte Werbe-SMS aufmerksam geworden, welche in täuschender Absicht die Bewerbung von kostenpflichtigen (0)137er-Rufnummern zum Ziel haben. Die Bundesnetzagentur hat bereits die Abschaltung der rechtswidrig genutzten Rufnummern angeordnet und darüber hinaus zum Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Entgeltforderungen umfassende Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen.

In den hier bekannten Fällen hatten die betroffenen Verbraucher zuvor in Internetportalen ein Auto zum Kauf angeboten. Sie erhielten daraufhin eine SMS eines vermeintlichen Interessenten. Dieser bat zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins um Rückruf. Als Kontaktrufnummer wurde in der SMS jeweils eine (0)137er-Rufnummer angegeben, die um drei Ziffern erweitert war. Dieselbe Rufnummer wurde ebenfalls in der Absenderkennung der SMS als Rufnummer des Absenders angezeigt.

Bei einem Rückruf der beworbenen Kontaktrufnummer war lediglich eine Bandansage geschaltet. In dieser hieß es, dass das Guthaben aufgeladen wurde. Der angebliche Kaufinteressent ist unter der Rufnummer nicht zu erreichen.

Jeder Anruf der (0)137er-Rufnummer aus dem Festnetz wird mit 1,- Euro abgerechnet; die Preise bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen sind abweichend.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass hinter den gegenständlichen SMS kein reelles Kaufinteresse steht. Vielmehr handelt es sich um Werbe-SMS, die das ausschließliche Ziel verfolgen, den Empfänger der Nachricht zu einem Rückruf der kostenpflichtigen (0)137er-Rufnummer zu bewegen. Die vorgeschriebene Preisangabe bei der Bewerbung der (0)137er-Rufnummern ist in allen SMS unterblieben.

Bei den beworbenen Rufnummern aus dem Bereich (0)137 handelt es sich um sog. Rufnummern für Massenverkehrsdienste. Nach ihrem Nutzungszweck werden sie insbesondere in TV- oder Radiosendungen, in denen Zuschauer bzw. Hörer aufgefordert werden, an Gewinnspielen oder telefonischen Abstimmungen teilzunehmen, beworben. In den vorliegenden Fällen erfolgt jedoch keine dem Nummernplan entsprechende Nutzung der Rufnummern.

Die von der Bundesnetzagentur verfügten Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung haben zur Folge, dass den betroffenen Verbrauchern für die betreffenden Zeiträume die über die jeweilige (0)137er-Rufnummer zustande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.

Die von den verfügten Maßnahmen betroffenen (0)137er-Rufnummern sind auf der Internetseite unter www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste veröffentlicht.

Hinweise und Beschwerden zu unverlangten SMS sind an die Bundesnetzagentur zu richten.

Stand:  06.03.2015

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