Rufnummern­missbrauch - Ak­tu­el­le Hin­wei­se

Maßnahmen zu (0)900er-Rufnummern / Gutscheincodes

Mit Bescheid vom 28.04.2015 hat die Bundesnetzagentur die Rufnummern

(0)900 5 107 392
(0)900 5 107 393
(0)900 5 107 394
(0)900 5 107 395
(0)900 5 107 396
(0)900 5 107 397
(0)900 5 107 398
(0)900 5 107 399
(0)900 5 107 401
(0)900 5 107 402
(0)900 5 107 403
(0)900 5 107 404
(0)900 5 107 405
(0)900 5 107 406

abgeschaltet und darüber hinaus ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen.

Durch die Nutzung der Dienste, die über die oben genannten Rufnummern erbracht wurden, konnten unter bestimmten Voraussetzungen Gutscheincodes unbeteiligter Drittanbieter (z. B. Gutschein für Amazon oder iTunes) erworben werden.

Bei der Bewerbung der Rufnummern wurde der falsche Eindruck erweckt, es könne ein 'Plusgeschäft' erzielt werden. Hierfür wäre ein Anruf aus dem Festnetz erforderlich gewesen. Tatsächlich konnten sämtliche Dienste aus dem Festnetz jedoch nicht genutzt werden. Ein „Plusgeschäft“ war überhaupt nicht möglich. Anrufer, die die Dienste durch Anrufe aus dem Mobilfunk in Anspruch nahmen, machten stattdessen durch die höheren Anrufkosten ein Verlustgeschäft.

Das Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung bedeutet, dass den betroffenen Verbrauchern die Kosten für die Inanspruchnahme der rechtswidrig beworbenen Dienste nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.

Diese Maßnahmen der Bundesnetzagentur greifen jedoch nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die Rechnung bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollte er dennoch versuchen, das Geld gegebenenfalls mit Unterstützung der Verbraucherzentralen zurückzufordern. Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen es der Bundesnetzagentur nicht, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen.

Eine Übersicht der von der Bundesnetzagentur verfügten Maßnahmen ist im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste veröffentlicht.

Stand:  04.05.2015

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