Rufnummern­missbrauch - Ak­tu­el­le Hin­wei­se

Befragung der Verbraucher zum Thema Anrufversuche von Call-Centern (Predictive Dialer)

Die Befragung der Verbraucher ist abgeschlossen.

Die Bundesnetzagentur hat im Zusammenhang mit Predictive Dialern (erfolglose Anrufversuche von Call-Centern) eine Umfrage durchgeführt, bei der sie die Meinung der Verbraucher abgefragt hat.

Unter Predictive Dialern versteht man computergestützte Programme, die mehrere Rufnummern gleichzeitig anwählen. Wird eines der Gespräche entgegengenommen, werden die übrigen Anrufe abgebrochen und die Rufnummern zu einem späteren Zeitpunkt nochmals angewählt. Nach wie vor verzeichnet die Bundesnetzagentur ein hohes Aufkommen von Beschwerden in Bezug auf Belästigungen durch sog. Predictive Dialer

Gesetzliche Regelungen zum konkreten Einsatz von Predictive Dialern gibt es derzeit nicht. Predictive Dialer können aufgrund der Anzahl und der Umstände der Anrufversuche (Uhrzeit, Anwahlwiederholungen etc.) jedoch zu einer unangemessenen Belästigung der Angerufenen führen und damit einen Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb darstellen. In derartigen Fällen kann die Bundesnetzagentur verschiedene Maßnahmen ergreifen, etwa eine Abschaltung der Rufnummer des Call-Centers anordnen oder eine Geschäftsmodelluntersagung aussprechen.

Das Gesetz lässt offen, was unter einer unangemessenen Belästigung zu verstehen ist. Wann eine Belästigung unzumutbar ist, ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Bei der Beurteilung dieser Fragen im Zusammenhang mit Anrufversuchen von Call-Centern ist auf die Empfindlichkeit des Durchschnittsmarktteilnehmers abzustellen.

Die vorliegende Umfrage dient der Bundesnetzagentur die Interessen der Verbraucher abzufragen, um diese in ihrer Verwaltungspraxis noch besser zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse der Umfrage werden derzeit aufbereitet und in kürze veröffentlicht.

Stand:  03.04.2014

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