Rufnummern­missbrauch - Ak­tu­el­le Hin­wei­se

Bundesnetzagentur geht erneut gegen belästigende Anrufversuche vor

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von zwei Rufnummern eines Call-Centers angeordnet. Der Abschaltungsverfügung lagen mehrere hundert Beschwerden zugrunde.

Das Anrufverhalten des Call-Centers stellte sich als unzumutbar für die Betroffenen heraus.

So schilderten die Beschwerdeführer, dass die Anrufversuche über Wochen und teilweise Monate gingen. Hinzu kam, dass in einem Fall die Anrufversuche beinahe stündlich stattfanden und in einem anderen Fall 20 Anrufversuche pro Tag durchgeführt wurden. Ein Rückruf der Rufnummern war nicht möglich, so dass auch ein Unterbinden der Anrufversuche durch die Betroffenen fehl ging. Selbst die Beschwerdeführer, die einen Anruf entgegengenommen hatten und daraufhin die telefonische Kontaktaufnahme untersagten, wurden weiterhin angerufen.

Stand:  09.05.2014

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