Rufnummern­missbrauch - Ak­tu­el­le Hin­wei­se

Die Bundesnetzagentur beendet unerwünschte Werbefax-Flut im Minutentakt („Junk-Fax-Attacke“)

Am Freitag, den 25.04.2014 hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung einer Faxrufnummer angeordnet. Von dieser wurden unverlangte Werbefaxe ohne Angabe der Absenderrufnummer verschickt.

Hintergrund der Maßnahme war die Aufdeckung eines massiven Falles von Fax-Spam:

Ein Beschwerdeführer meldete der Bundesnetzagentur am Donnerstag, den 24.04.2014 , dass er seit dem 23.04.2014 ab 17:32 im Minutentakt Faxe derselben Art erhalte. Da die Versuche des Unternehmers zur Abwehr der Belästigung durch Kontaktaufnahme mit dem Versender der Faxe erfolglos blieben, sah sich der Beschwerdeführer schließlich dazu gezwungen, das Faxgerät vom Strom zu nehmen. Diese Maßnahme stellte für den Beschwerdeführer eine erhebliche Geschäftsschädigung dar, da er auf sein berufliches Faxgerät etwa zur Entgegennahme von Aufträgen für sein Unternehmen angewiesen war. Die Bundesnetzagentur leitete umgehend ein Ermittlungsverfahren ein und riet dem Betroffenen in einem ersten Schritt die Einrichtung einer kostenpflichtigen Fangschaltung bei seinem Telekommunikationsnetzbetreiber. Nur mit einer derartigen Fangschaltung besteht eine Chance, eine auf Faxen nicht angegebene Absenderrufnummer herauszufinden.

Die Beauftragung einer entsprechenden Fangschaltung durch den Betroffenen hatte Erfolg. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag fanden erneut über 340 Faxversuche an die Rufnummer des Beschwerdeführers statt. Mittels der durch den Netzbetreiber unmittelbar eingerichteten Fangschaltung konnte am 25.04.2014 die tatsächliche Absenderrufnummer ermittelt und der Behörde mitgeteilt werden. Mit Bescheid vom gleichen Tag ordnete die Behörde daraufhin die Abschaltung der rechtswidrig genutzten Rufnummer an. Die Abschaltungsanordnung wurde am gleichen Tage vom betroffenen Netzbetreiber umgesetzt.

Die Entscheidung des Betroffenen zur Einrichtung der für ihn kostenpflichtigen Fangschaltung und das schnelle Eingreifen der Bundesnetzagentur führten dazu, dass der Beschwerdeführer bereits einen Tag nach Meldung des Sachverhalts an die Behörde sein Faxgerät wieder störungsfrei verwenden konnte.

Stand:  29.04.2014

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