Rufnummern­missbrauch - Ak­tu­el­le Hin­wei­se

Anrufe zu einer vermeintlich fehlerhaften Telefonrechnung

Die Bundesnetzagentur ist gegen missbräuchliche Anrufe zu angeblich überhöhten Telefonrechnungen umfassend vorgegangen.

Die Telefonanrufe nahmen Bezug auf eine angebliche Telefonrechnung der Telekom, erfolgten aber weder im Namen noch im Auftrag der Telekom Deutschland GmbH.  

Im aktuellen Fall hat die Bundesnetzagentur wegen dieser rechtswidrigen Werbeanrufe zum einen die Abschaltung der Rufnummer (0)9003 102 331 zum 12.03.2014 angeordnet. Gleichzeitig wurde gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für den Zeitraum 26.09.2013 bis einschließlich 17.03.2014 verfügt.

Den Maßnahmen vorausgegangen waren Beschwerden und Hinweise zu rechtswidrigen Telefonanrufen im Zusammenhang mit der Rufnummer (0)9003 102 331.

Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen wurden dabei in erster Linie ältere Menschen angerufen. Bei den Telefonanrufen teilte eine weibliche Person den Verbrauchern mit, dass die Telekom eine überhöhte Telefonrechnung ausgestellt habe. Diese werde der Verbraucher in den nächsten Tagen erhalten. Um keine unberechtigten Forderungen aus der Rechnung entstehen zu lassen bzw. die fehlerhafte Rechnung stornieren zu lassen, wurde der Verbraucher aufgefordert, umgehend die Rufnummer (0)9003 102 331 anzurufen.

In einer anderen Fallkonstellation wurde dem Verbraucher vorgespiegelt, er habe ein Guthaben bei der Telekom, welches man ihm zurückzahlen wolle. Zur Klärung der Modalitäten für die Überweisung des Geldes müsse der Verbraucher aber die Nummer (0)9003 102 331 anrufen.

Bei der mündlichen Bewerbung der Premium-Dienste-Rufnummer erfolgte kein Hinweis auf die anfallenden Kosten. Die Rufnummer wurde mit 2,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz abgerechnet.

Bei einem Anruf der beworbenen Premium-Dienste-Rufnummer meldete sich eine Hotline. Der Anrufer wurde im weiteren Gesprächsverlauf gezielt lange hingehalten. Am Ende hieß es lediglich, die fehlerhafte Rechnung sei berichtigt.

Zuteilungsnehmer der Rufnummer (0)9003 102 331 ist Akgül Duygu, Menderes Mah Citylife 1 kat 1, 33130 Mersin Mezitli, Türkei. Als allgemeine Zustellungsbevollmächtigte hat dieser Frau Fatma Ticen Berkman, Treskowstr. 7, 13156 Berlin, benannt.

Die von der Bundesnetzagentur verfügten Maßnahmen haben zur Folge, dass durch die Abschaltung der Premium-Dienste-Rufnummer zu ihr keine kostenpflichtigen Verbindungen mehr hergestellt werden können.

Das Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung bedeutet, dass den betroffenen Verbrauchern für den genannten Zeitraum die über diese Rufnummer zustande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.

Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur greifen jedoch nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollte er dennoch versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern. Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen es der Bundesnetzagentur hierbei nicht, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Verbraucher sich vor unbewussten und gedankenlosen Anrufen von hochpreisigen (0)900er-Rufnummer auch dadurch schützen können, in dem sie bei ihrem Telekommunikationsdiensteanbieter die Sperrung bestimmter Rufnummernbereiche, z.B. 0900, 0137, von ihrem Telefonanschluss kostenfrei veranlassen.

Stand:  25.03.2014

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