Ver­wal­tungs­an­ord­nung zur elek­tro­ni­schen Ak­ten­füh­rung

Mitteilung zur elektronischen Aktenführung in Bußgeldverfahren

Der Präsident der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf Grundlage des § 110a Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Verbindung mit § 2 der Bundes-E-Bußgeldakten-Einführungsverordnung am 8. Oktober 2024 eine Verwaltungsanordnung zur elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitsverfahren der Bundesnetzagentur erlassen. Die Akten, die zu den in der Verwaltungsanordnung genannten Rechtsbereichen neu angelegt werden, werden ab dem im Anordnungsdokument angegebenen Zeitpunkt bei der Bundesnetzagentur elektronisch geführt.

Die Verwaltungsanordnung finden Sie hier.

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