Fallbeispiele der Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation bietet Endnutzern die außergerichtliche Streitbeilegung an, wenn der Konflikt mit einem Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste nicht gelöst werden konnte. (gem. § 68 TKG)
Voraussetzung für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist, dass der von der Endnutzerin oder dem Endnutzer im Schlichtungsantrag dargelegte Sachverhalt mit folgenden kundenschützenden Regelungen zusammenhängt:
- §§ 51, 52, 54 bis 67 oder § 156 TKG,
- der Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt,
der aktuell geltenden Roaming-Verordnung
oder
- Artikel 4 Absatz 1, 2 und 4 und Artikel 5a der Verordnung (EU) 2015/2120
Um einen Überblick zu erhalten, bei welchen Sachverhalten die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens möglich ist, sind nachfolgend einige Fallbeispiele aufgelistet.
In welchen Fällen ist ein Schlichtungsverfahren möglich?
Die folgende Aufzählung enthält Sachverhalte, die Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens sein können. Durch Auswahl der Punkte erhalten Sie jeweils eine kurze Fallbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass diese Fallkonstellationen nicht abschließend sind.
Fehlende oder fehlerhafte Umsetzung von Vertragsinhalten
Minderung der Leistung
Störung des Telekommunikationsanschlusses
Strittige Rechnungspositionen Ihres Telekommunikationsanbieters
Fehlende Angaben oder strittige Rechnungspositionen eines Drittanbieters
Hohe Mobilfunkkosten nach Auslandsaufenthalt
Fehlender Einzelverbindungsnachweis
Probleme beim Wechsel des Telekommunikationsanbieters
Fehlgeschlagene Mitnahme einer oder mehrerer Rufnummern
Verschlechterung oder Wegfall der Leistung nach einem Umzug
Neue Vertragslaufzeit nach Umzug
Sperrung des Anschlusses
Strittige Mindestvertragslaufzeit
Vertragszusammenfassung
Techniktermin
Informationen zu Ihrer Datenübertragungsrate
Kündigung des automatisch verlängerten Vertrages
Änderung des Vertrages durch den Anbieter
Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse nach Vertragsende
Paketbestandteile
Beschwerdemöglichkeit beim Anbieter
Kontakt
Schlichtungsstelle Telekommunikation
Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin
E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de
Gesetzliche Grundlagen
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Telekommunikationsgesetz (TKG)