Schlichtungsverfahren
Bei Streitigkeiten zwischen Ihnen als Verbraucherin bzw. Verbraucher und einem Unternehmen, mit dem Sie einen Vertrag zur Energiebelieferung, Messung oder Netzanschluss haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e. V. wenden und dort einen Schlichtungsantrag stellen.
Voraussetzungen
Sie haben bereits eine Verbraucherbeschwerde beim Unternehmen eingelegt und das Unternehmen hat entweder 4 Wochen lang nicht reagiert oder Ihrer Beschwerde nicht abgeholfen.
UND
- Sie haben noch keine Klage bei Gericht eingereicht.
Informationen zum Schlichtungsverfahren
- Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
- Die Unternehmen müssen am Schlichtungsverfahren teilnehmen.
- In der Regel soll das Schlichtungsverfahren innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein.
- Der Einigungsvorschlag ist nur dann bindend, wenn er von allen Beteiligten anerkannt wird.
- Wenn das Schlichtungsverfahren bereits läuft, können alle Beteiligten trotzdem die Gerichte einschalten. In diesem Fall endet das Schlichtungsverfahren.
- Eine gerichtliche Klärung ist auch möglich, wenn es keine gütliche Einigung gegeben hat.
Verbraucher ist "jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können." (vgl. § 13 BGB)
Kontakt
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 / 27 57 240-0
Telefax: 030 / 27 57 240–69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de