Information zu iPho­ne 12

Die französische Behörde Agence nationale des fréquences (ANFR) hatte am Dienstag, den 12. September 2023, angedroht, dass markteinschränkende Maßnahmen - bspw. Vertriebsverbot oder Verpflichtung zum Rückruf - gegen das iPhone 12 ausgesprochen werden sollten, sofern Apple nicht die Konformität des Produktes wiederherstellt. Laut den Ergebnissen der Labortests der Behörde überschreitet der Gerätetyp die zulässigen Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung bei ihrem Betrieb. Am 15. September kündigte Apple ein Software-Update zur Behebung des Mangels für sein iPhone 12 in Frankreich an.

Das Verfahren in Frankreich hat Leitfunktion für Europa insgesamt. Hintergrund dieser europäischen Regelung ist, dass Überprüfungen von Produkten nicht in allen Mitgliedstaaten parallel vorgenommen, sondern europaweit koordiniert durchgeführt werden sollen.

Die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde in Deutschland tauscht sich fortlaufend mit der französischen Behörde aus, um eine europaweit einheitliche Lösung zu erarbeiten. Die Bundesnetzagentur steht auch in Kontakt zu Apple. Der Bundesnetzagentur liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, dass eine unmittelbare Gefahr von dem Gerät ausgeht.

Pressemitteilungen der französischen Behörde ANFR zu iPhone 12:

12.09.2023 zur Pressemitteilung

14.09.2023 zur Pressemitteilung

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