Wettbewerbliche Energielieferverträge
Wenn Sie sich als Verbraucherin oder Verbraucher Ihren Strom- und/oder Gasvertrag aktiv ausgesucht haben, haben Sie einen wettbewerblichen Energieliefervertrag abgeschlossen. Im juristischen Kontext ist von „Verträgen außerhalb der Grundversorgung“ die Rede. Bei solchen Verträgen gelten andere Regelungen als in der Grund- oder Ersatzversorgung.
Wettbewerbliche Verträge müssen die nachfolgenden Informationen enthalten:
- Vertragsdauer
- Regelungen bei Preisanpassungen
- Kündigungstermine und -fristen
- Rücktrittsrecht
- Zu erbringende Leistungen des Lieferanten – einschließlich angebotener Wartungsdienste
- Zahlungsmöglichkeiten
- Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen
- Unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel
- Wo und wie Updates zu gültigen Tarifen sowie zu Wartungsentgelten erhältlich sind
- Rechte der Haushaltskundinnen und -kunden bei Streitbeilegungsverfahren
- Details zur Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden nach § 111b EnWG (inklusive Anschrift)
- Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Diese Informationen müssen in oder als Anlage zu Rechnungen, Werbematerialen und auf der Internetseite des Energieversorgungsunternehmens angegeben werden.
Fragen und Antworten
Wie lange darf der Lieferant mich vertraglich maximal binden?
Änderung der Vertragsbedingungen - ohne Preisanpassung
Mein Energielieferant hat mir gekündigt. Was kann ich tun?
Wer hilft mir bei Problemen mit dem Energielieferanten?
Was passiert, wenn mein Lieferant insolvent ist oder das Netz des Netzbetreibers nicht mehr nutzen darf?
Kein mündlicher oder telefonischer Vertragsabschluss mehr erlaubt
Kontakt
Verbraucherservice Energie
Telefon: 0228 14 15 16
Mo.-Fr.: 8:00 - 20:00 Uhr