Ein Vertrag kann von beiden Vertragsparteien gekündigt werden – auch vom Energielieferanten. Möchte Ihr Lieferant den Vertrag kündigen, so muss er sich an die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen halten. Insbesondere muss im konkreten Fall ein Kündigungsrecht vorliegen, das eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung begründet.
Vertragliches Kündigungsrecht
In der Regel wird das Kündigungsrecht vertraglich geregelt. Dieses ist dann Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abhängig vom jeweiligen Energielieferanten gelten dementsprechende Kündigungsbedingungen.
Wenn sich Ihr Energielieferant auf ein vertragliches Kündigungsrecht stützt, sollten Sie Ihren Vertrag prüfen.
Schauen Sie, welche Klauseln für eine Kündigung vereinbart wurden.
Es gibt in der Regel ein ordentliches Kündigungsrecht, bei dem entsprechende Fristen eingehalten werden müssen.
Etwaige Mindestvertragslaufzeiten sind ebenfalls zu beachten.
Es kann sich auch um ein vertragliches Sonderkündigungsrecht handeln. Bei einem Sonderkündigungsrecht muss ein besonderer Kündigungsgrund vorliegen. Dafür ist die kündigende Partei beweisbelastet.
Gesetzliches Kündigungsrecht
Neben dem vertraglichen Kündigungsrecht räumt der Gesetzgeber den Vertragsparteien auch gesetzliche Kündigungsrechte ein.
Ein gesetzliches Kündigungsrecht kann sich ergeben,
Die Voraussetzungen für beide Konstellationen muss der Lieferant nachweisen. Es handelt sich dabei um Ausnahmetatbestände. Die Hürden liegen in beiden Fällen sehr hoch.
Keine Grundlage der Kündigung angegeben
Es kann sich dann entweder um ein vertragliches oder gesetzliches Kündigungsrecht handeln. Erkundigen Sie sich beim Energielieferanten, auf welcher Grundlage der Vertrag beendet wird.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich auch dann um eine Kündigung handeln kann, wenn das Schreiben nicht explizit als „Kündigung“ bezeichnet ist, sondern beispielsweise als „Vorrübergehende Beendigungsmitteilung“
o.ä..
Sie haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung und möchten dagegen vorgehen.
Ob die Kündigung rechtmäßig ist, hängt insbesondere davon ab, ob Ihr Energielieferant zum Zeitpunkt der Beendigungsmitteilung ein (Sonder-)Kündigungsrecht hat. Dieses Recht kann sich sowohl aus vertraglichen als auch gesetzlichen Regelungen ergeben. Die Kündigung muss der Lieferanten Ihnen gegenüber in Textform – also beispielsweise per E-Mail, Brief oder Fax – erklären.
Hinweis
Falls Sie bis zum Kündigungsdatum noch gegen ihren bisherigen Energieanbieter vorgehen und keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben, übernimmt der Grundversorger Ihre Energieversorgung. Um eventuell höhere Kosten durch die Grundversorgung zu vermeiden, sollten Sie in Erwägung ziehen, sich einen günstigeren Tarif zu suchen. Die Klärung, ob die Kündigung rechtmäßig war, müssen Sie dafür nicht abwarten.
Sie sehen die Kündigung als rechtmäßig an und/oder möchten nicht dagegen vorgehen.
Suchen Sie sich einen Energielieferanten Ihrer Wahl aus und schließen Sie einen
neuen Liefervertrag ab.
Wenn Sie bis zum Kündigungsdatum noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben, übernimmt der Grundversorger vor Ort. Bitte beachten Sie, dass in der Grundversorgung eventuell höhere Kosten entstehen könnten.
Denken Sie in beiden Fällen am Tag des Belieferungsendes daran, Ihren Zählerstand abzulesen.