Der Mieterstrom selbst stammt aus der Solar-Anlage auf, an oder in Ihrem Wohngebäude.
Bei Anlagen, die nach dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden, darf der Strom auch in dem Quartier* verbraucht werden, in dem das Gebäude liegt.
Es handelt sich damit um lokal erzeugten EE-Strom.
Den darüber hinaus benötigten Zusatz-Strom muss der Mieterstromlieferant bei einem Stromhändler, einem anderen Energielieferanten seiner Wahl oder selber an der Strombörse einkaufen.
Die genaue Zusammensetzung des an Sie gelieferten Stroms wird durch die Stromkennzeichnung auf Ihrer Abrechnung ausgewiesen.
*Quartier ist dabei laut Gesetzesbegründung ein zusammenhängender Gebäudekomplex, der den Eindruck eines einheitlichen Ensembles erweckt. Die Gebäude des Quartiers können auf unterschiedlichen Grundstücken liegen oder durch Straßen getrennt sein, so lange der Eindruck des einheitlichen Ensembles gegeben ist.