Grundversorgung
Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskundinnen und -kunden in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom und/oder Gas beliefert. Wenn Sie nicht wissen, welches Unternehmen das ist, können Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden.
Wenn Sie nicht aktiv einen Vertrag abschließen, aber Strom bzw. Gas verbrauchen, werden Sie vom Grundversorger beliefert. Typische Fallkonstellationen zur Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier.
Gesetzliche Grundlagen: § 36 EnWG, StromGVV, GasGVV
FAQ
Wer beliefert mich mit Energie, wenn ich beim Einzug in eine neue Wohnung noch keinen Energieliefervertrag abgeschlossen habe?
Darf mich der Grundversorger ablehnen oder den Grundversorgungsvertrag kündigen?
Wer weiß, wer Grundversorger in meinem Wohnort ist?
Was sind allgemeine Bedingungen und allgemeine Preise?
Was sind ergänzende Bedingungen?
Wie werde ich über die allgemeinen und ergänzenden Bedingungen informiert?
Wie und wann werden Änderungen der allgemeinen Preise und ergänzenden Bedingungen wirksam?
Kontakt
Verbraucherservice Energie
Telefon: 0228 14 15 16
Mo.-Fr.: 8:00 - 18:00 Uhr