Es werden die letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte zugrunde gelegt. Diese beziehen sich nicht unbedingt auf ein Kalenderjahr, sondern auf einen zusammenhängenden Abrechnungszeitraum von zwölf Monaten. Aus diesen drei Werten (in kWh) wird dann ein Durchschnitt gebildet. Ihren Jahresverbrauch finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Berechnung durchschnittlicher JahresverbrauchJahr | Jahresverbrauchswerte |
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1 | Wert 1 |
2 | Wert 2 |
3 | Wert 3 |
Durchschnittswert | (Wert 1 +Wert 2+ Wert 3) : 3 Jahre |
Einzug (in eine bereits genutzte Immobilie)
Wenn Sie in eine schon vorher genutzte Immobilie einziehen, werden die drei vorherigen Jahreswerte des Zählpunktes zur Einordnung in die Verbrauchskategorie herangezogen. Maßgeblich sind dabei die am jeweiligen Zählpunkt erfassten Werte. Ist Ihr Verbrauch geringer als der des vorherigen Bewohners, muss der grundzuständige Messstellenbetreiber den Durchschnittswert jährlich überprüfen und die Entgelte ggf. anpassen.
Einzug (Neubau)
Wenn noch keine drei Jahreswerte vorliegen, erfolgt eine Zuordnung zur Verbrauchsgruppe entsprechend der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers.
Änderungen oder Schwankungen des Stromverbrauchs
Der grundzuständige Messstellenbetreiber muss den Durchschnittswert der letzten drei Jahresstromverbräuche jährlich überprüfen und das Entgelt für den Messstellenbetrieb ggf. anpassen.