Es kann durchaus sein, dass Sie eine separate Rechnung von Ihrem Messstellenbetreiber erhalten.
Bisher hatten Sie wahrscheinlich keine direkte Kommunikation mit Ihrem Messstellenbetreiber und haben auch keine Rechnung bekommen. Das liegt daran, dass bisher die Kosten für den Messstellenbetrieb in Ihrer Stromrechnung im Rahmen der Netzkosten abgerechnet wurden.
Wenn bei Ihnen allerdings eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wurde, ist das in Zukunft nicht mehr so einfach möglich.
Möglichkeit 1
Die Kosten des Messstellenbetriebs können weiterhin über Ihre normale Energierechnung mitabgerechnet werden,
Möglichkeit 2
Ist Ihr Lieferant nicht einverstanden, erhalten Sie eine separate Rechnung über die Kosten des Messstellenbetriebs von Ihrem Messstellenbetreiber.
Die Abrechnung beinhaltet Kostenpositionen wie
Bereits durch die Entnahme von Energie aus dem Netz (Anschalten des Lichtschalters) haben Sie in der Regel automatisch einen Vertrag mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber geschlossen.
Gesetzliche Grundlage: § 9 MsbG