Nummerierung
Die Bundesnetzagentur nimmt die hoheitliche Aufgabe der Nummerierung wahr. Sie strukturiert und gestaltet den Nummernraum, um den Anforderungen von Endnutzern, Betreibern von Telekommunikationsnetzen und Anbietern von Telekommunikationsdiensten zu genügen.
- Rufnummern
- Technische Nummern
- Allgemeinverfügungen
- Auskunftsansprüche zu Rufnummern
- Rufnummernhandel
- Drittnutzung von Rufnummern - Home-Office
- Rufnummern für Medienproduktionen („Drama Numbers“)
- Deutscher Rufnummernraum
- Internationale Rufnummern
Nummern sind Zeichenfolgen, die in Telekommunikationsnetzen der Adressierung dienen. Die Gesamtheit aller Nummern, die für eine bestimmte Art der Adressierung verwendet werden, wird als Nummernraum bezeichnet. Nummern werden in Rufnummern und Technische Nummern unterschieden:
Als Technische Nummern werden alle Nummern bezeichnet, die keine Rufnummern sind. Technische Nummern werden für ganz unterschiedliche Zwecke verwendet.
Rufnummern
Der deutsche Rufnummernraum ist der durch die Länderkennzahl 49 identifizierte Teil des weltweiten Rufnummernraums. Die wichtigsten Rufnummern sind die Ortsnetzrufnummern und die Rufnummern für Mobile Dienste. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Rufnummernarten, für die Rufnummernbereiche bereitgestellt wurden.
Innerhalb des deutschen Rufnummernraums sind für die verschiedenen Telekommunikationsdienste jeweils spezielle Rufnummern bereitgestellt.
Technische Nummern
Bei einigen Arten der Technischen Nummern wurde ein in sich geschlossener rein nationaler Nummernraum bereitgestellt. Bei anderen Nummernarten sind insbesondere die Nummernstruktur und der Verwendungszweck in Empfehlungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) geregelt. Teilweise ist dabei der deutsche Nummernraum ein Teil des weltweiten Nummernraums.
Informationen zu den einzelnen verfügbaren Technischen Nummernarten finden Sie unter den folgenden Links:
Allgemeinverfügungen
Allgemeinverfügungen der Bundesnetzagentur werden seit dem 1. Dezember 2021 öffentlich bekannt gegeben, indem der verfügende Teil (Tenor) im Amtsblatt der Bundesnetzagentur bekannt gemacht und die vollständige Entscheidung - einschließlich der Begründung - auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht wird (vgl. § 210 TKG). Eine Liste aller im Bereich Nummerierung ergangenen Allgemeinverfügungen finden Sie hier.
Auskunftsansprüche zu Rufnummern
In einigen Fällen können Sie auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Auskunft über Namen und Anschrift des Nummerninhabers erhalten. Informationen dazu finden Sie hier: Auskunftsansprüche
Rufnummernhandel
Rufnummern werden von der Bundesnetzagentur bzw. von Anbietern von Telekommunikationsdiensten zur eigenen Nutzung zugeteilt. Der Handel mit Rufnummern ist unzulässig. Dies betrifft insbesondere auch SIM-Karten, die mit einer Rufnummer verknüpft sind. Näheres finden Sie hier: Rufnummernhandel
Drittnutzung von Rufnummern - Home-Office
Durch die Verbreitung von Home-Office werden private Telefonanschlüsse (im Orts-/Mobilnetz) vermehrt und dauerhaft für geschäftliche/dienstliche Zwecke genutzt. Dies ist der Anlass, über das Drittnutzungsverbot von Nummern und über die von der Bundesnetzagentur anerkannten Ausnahmen zu informieren.
Für die geschäftliche/dienstliche Nutzung privater Anschlüsse im Rahmen von Home-Office bestehen keinen regulatorischen Bedenken. Näheres finden Sie in der Mitteilung 15/2021, Amtsblatt 02/2021 vom 27. Januar 2021.
Drittnutzung von Nummern; Zulässigkeit der geschäftlichen/dienstlichen Nutzung privater Anschlüsse im Rahmen von Home-Office (pdf / 22 KB)
Rufnummern für Medienproduktionen („Drama Numbers“)
In Filmen, Büchern, Broschüren, Dokumentationen, Lehrmaterialien und anderen Medien werden manchmal Rufnummern gezeigt, abgedruckt oder gesprochen.
Damit niemand belästigt wird, wenn Nutzer der Medien aus Neugier oder anderen Motiven eine solche Rufnummer anrufen, sollten Rufnummern verwendet werden, die dauerhaft keinem Teilnehmer zugeteilt sind (sog. „Filmrufnummern“, „Drama Numbers“).
In der Amtsblatt-Mitteilung 148/2021 sind Rufnummern für Medienproduktionen („Drama Numbers“) (pdf / 13 KB) aufgeführt, die genehmigungsfrei in Medien gezeigt, abgedruckt und gesprochen verwendet werden können.
Deutscher Rufnummernraum
Der deutsche Nummernraum für die öffentliche Telekommunikation ist weitgehend durch die Empfehlung E.164 der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) definiert. Aus diesem Nummernraum werden für verschiedene Zwecke Nummern bzw. Nummernbereiche bereitgestellt. Dazu wurden spezifische Regelungen zur Strukturierung und Ausgestaltung erlassen sowie individuelle Zuteilungen vorgenommen. Diejenigen Nummern, die noch keinen bestimmten Zwecken zugeordnet worden sind, bilden eine Reserve.
Internationale Rufnummern
Die Struktur von Rufnummern richtet sich nach der Empfehlung E.164: „The international public telecommunication numbering plan“ der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen.
Der weltweite Rufnummernraum wird gemäß der ITU-Empfehlung E.164 in Länderkennzahlen (Country Code, CC, mit ein bis drei Ziffern) für nationale Nummernpläne untergliedert. Der deutsche Rufnummernraum ist der durch die Länderkennzahl „49“ identifizierte Teil des Rufnummernraums. Die ITU stellt eine fortlaufend aktualisierte Übersicht über die nationalen Nummernpläne bereit.
Bei Anrufen aus einem Land in ein anderes Land ist der Länderkennzahl eine Internationale Verkehrsausscheidungskennung voranzustellen. Diese wird in allgemeiner Form als „+“ dargestellt (z. B. „+33“ im Falle von Frankreich). Bei Anrufen aus Deutschland in ein anderes Land sind der Länderkennzahl des Landes die Ziffern „00“ voranzustellen (z. B. „0033“ im Falle von Frankreich).
Auch für Ländergruppen, für globale Dienste und internationale Netzwerke sowie für Testzwecke sind Länderkennzahlen festgelegt.
Die folgende Kennzahl ist hervorzuheben: +800 - Internationale Rufnummern für entgeltfreie Telefondienste (International Freephone (UIFN)
Wenn in mehreren Staaten Dienste angeboten werden sollen, ist die Beantragung von Rufnummern bei der ITU möglich. Die Nutzung von Rufnummern, die von der ITU zugeteilt wurden, ist aufgrund der Regelung des § 4 Abs. 1 S. 3 i.V.m. S. 1 der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV) in Deutschland zulässig. Ein Verzeichnis der ITU-Zuteilungen (shared network codes 881, 882 und 883) gemäß der ITU-Empfehlung E.164 sowie die entsprechenden Antragsformulare sind bei der ITU abrufbar.
Neben Rufnummern teilt die ITU auch andere Nummernarten zu. Die ITU informiert über alle von ihr verwalteten internationalen Nummernressourcen: Numbering Resources
Kontakt
Grundsatzfragen:
Bundesnetzagentur
Referat 120 Grundsatzfragen der Nummerierung
Postfach 8001
53105 Bonn
E-Mail: nummerierung@bnetza.de
Anfragen zur Antragsbearbeitung oder zum Status von Nummernzuteilungen:
Bundesnetzagentur
DLZ Nuer 22
Marquardstr. 27-29
36039 Fulda
Telefon 0661 / 9730-290
Telefax 0661/ 9730-180
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