Netzentgelte
Mit Inkrafttreten der Anreizregulierungsverordnung zum 6. November 2007 erfolgte hinsichtlich der Entgeltbildung für die Nutzung der Strom- und Gasnetze ein grundlegender Paradigmenwechsel. Die bislang durchgeführte kostenbasierte Entgeltbildung wurde durch das System der Anreizregulierung abgelöst.
Im Rahmen der Anreizregulierung werden Netzbetreibern seit dem Jahr 2009 individuelle, effizienzbasierte Erlösobergrenzen vorgegeben. Netzbetreiber, die die Effizienzvorgaben übererfüllen, erwirtschaften höhere Renditen als Netzbetreiber, die dies nicht schaffen. Im Fall der Übererfüllung entsteht ein Delta, das der Netzbetreiber als zusätzlichen Gewinn für sich verbuchen kann. Hierin liegt der Anreiz für Netzbetreiber, eigene Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Effizienz zu steigern.
In der nachfolgenden Regulierungsperiode wird die erreichte Effizienzverbesserung an die Netzkunden in Form von niedrigeren Netznutzungsentgelten weitergereicht. Somit beinhaltet die Anreizregulierung zugleich Vorteile für Netzbetreiber und Netznutzer.