Die Grafik zeigt die Entwicklung der Speicherfüllstände im Jahresverlauf in Deutschland. Die Daten werden werktäglich aktualisiert.
Das Gas wird in die Speicher eingespeist und aufbewahrt. Von Ausspeisung spricht man, wenn das Gas entnommen und verwendet wird. Die Daten können sich durch Nachmeldungen rückwirkend ändern.
Damit die Speicher im nächsten Winter ausreichend befüllt sind, gelten die Füllstandsvorgaben gem. § 35b EnWG. Demnach müssen die Gasspeicher zum 1. Oktober zu 80 Prozent und zum 1. November zu 90 Prozent befüllt sein. Zum 1. Februar gilt außerdem ein Zwischenziel von 30 Prozent.
Datenquelle: Die Daten bezieht die Bundesnetzagentur von den Betreibern der Erdgasspeicher über die europäische Transparenzplattform AGSI+ .