Schnittstelle am passiven Netzabschluss
Nach § 74 TKG sind Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze verpflichtet, angemessene und genaue technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen bereitzustellen und zu veröffentlichen und diese der Bundesnetzagentur unmittelbar mitzuteilen. Diese Pflicht gilt auch für Aktualisierungen der Schnittstellenbeschreibung.
- Meldeformular
- Übermittlung der Schnittstellenbeschreibung nach § 74 TKG
- Verbändeantrag zur Abänderung des Netzabschlusspunktes für passive FTTH-Glasfasernetze
Eine detaillierte Information über die Verpflichtungen im Zusammengang mit § 74 TKG kann in vollem Wortlaut dem TKG entnommen werden.
Um den Marktteilnehmern eine Hilfestellung bei der Erstellung der Schnittstellenbeschreibungen zu geben, wurde von den mitwirkenden Marktbeteiligten im Ausschuss technische Regulierung in der Telekommunikation (ATRT) in der Projektgruppe Schnittstellen ein Praxisleitfaden erstellt.
Meldeformular
SSB-TK EG Meldeformular (Stand 02.04.2025) (pdf / 661 KB)
Bitte senden Sie das ausgefüllte Meldeformular an den unten stehenden Kontakt.
Übermittlung der Schnittstellenbeschreibung nach § 74 TKG
Bitte senden Sie zusätzlich zu einem ausgefüllten Meldeformular die Beschreibungen der im Meldeformular angegebenen Schnittstelle an den nachfolgenden Kontakt. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie der Bundesnetzagentur im Meldeformular einen Weblink übermitteln, unter dem die Schnittstellenbeschreibungen zu finden sind.
Verbändeantrag zur Abänderung des Netzabschlusspunktes für passive FTTH-Glasfasernetze
Am 3. Juni 2022 haben mehrere Verbände einen Antrag über den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Abänderung des Netzabschlusspunktes für Passive Optische Glasfasernetze gestellt.
Weitere Informationen über das Verfahren und die Entscheidung der Bundenetzagentur finden Sie unter folgendem Link: Verbändeantrag
Kontakt
Bundesnetzagentur
Referat 423 / Schnittstellenbeschreibung passiver Netzabschluss
Seidelstraße 49
13405 Berlin
E-Mail: SSB-Veroeffentlichung@bnetza.de