Not­ruf­num­mern 110 und 112

Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten in der Bundesrepublik Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, Notrufverbindungen unter der im Jahr 1992 verbindlich eingeführten europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 und der zusätzlichen nationalen Notrufnummer 110 zu der jeweils örtlich zuständigen Notrufabfragestelle unverzüglich und unentgeltlich herzustellen sowie Informationen zum Standort des Notrufenden zu übermitteln.

Mastodon