Schnittstellen an Netzabschlusspunkten
Die Anhörung aus dem Jahre 2013, die vor der Einführung der gesetzlich garantierten Endgerätewahlfreiheit durchgeführt wurde, thematisierte vier Modelle für mögliche Netzabschlusspunkte bei sog. All-IP-Zugängen sowie damit verbundene Handlungsoptionen.
Mit der Einführung digitaler Telekommunikationsnetze ist auf der Teilnehmerseite der Anschlussleitung als Leitungsabschluss ein aktives Element erforderlich (Box). Es passt die zu übertragenden digitalen Signale an die auf der Anschlussleitung des Netzes verwendete Übertragungstechnologie an und ermöglicht so einen Zugang des Teilnehmers zum Netzknoten über die Anschlussleitung (z.B. bei Verwendung einer xDSL-Technologie durch die Synchronisierung von Modems zwischen Teilnehmer und dem DSLAM auf der Netzseite). Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 FTEG , einer Vorläufervorschrift zu § 74 TKG, teilten die Netzbetreiber der Bundesnetzagentur ihre Netzzugangsschnittstellen mit. In Abhängigkeit von der jeweiligen Netzarchitektur und der Übertragungstechnologie wird die Netzzugangsschnittstelle entweder vor oder nach der Box auf der Teilnehmerseite definiert.
Einige Netzbetreiber definieren die teilnehmerseitigen Schnittstellen (für Telefon, LAN, WLAN usw.) der Boxen als Netzzugangsschnittstellen und überließen dem Teilnehmer keine oder nur eine beschränkte Auswahl an Boxen. Dieses Vorgehen wurde von Netzbetreibern, Endgeräteherstellern und Verbrauchern – aber auch von Anbietern von Inhaltediensten - unterschiedlich bewertet.
Im Rahmen eines Workshops zu dem Themenkomplex am 25. Juni 2013 hatte die Bundesnetzagentur angekündigt, dieses Thema mit Herstellern, Netzbetreibern, Verbänden und der Öffentlichkeit mittels einer Anhörung weiter vertieft. Hierzu wurden vier Modelle für mögliche Netzabschlusspunkte bei sogenannten All-IP-Zugängen sowie damit verbundene Handlungsoptionen vorgestellt und deren jeweilige Konsequenzen zur Diskussion gestellt.
Vom 25. September bis zum 6. November 2013 hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, im Rahmen der Anhörung "Schnittstellen an Netzabschlusspunkten" Stellungnahmen abzugeben. In der Berichterstattung wurde dieses Thema häufig als "Routerzwang" betitelt. Gemeint ist, dass einige Netzbetreiber ihren Kunden (teilweise bei bestimmten Tarifen) keine uneingeschränkte Auswahl eines Netzabschlussgerätes gewähren. Die Anhörung hat eine überaus breite Resonanz gefunden. Es sind über 300 Stellungnahmen eingegangen. Diese finden sich nachfolgend.
Mitteilung 398 / 2013 zur Anhörung (pdf / 65 KB)
Stand: 14.04.2014