ITU-T - In­ter­na­tio­na­len Fern­mel­deuni­on

Die Internationalen Fernmeldeunion (ITU) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und ist derzeit in drei Sektoren organisiert.

Mitglieder in der ITU sind neben den Mitgliedsstaaten auch Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, regionale Telekommunikationsorganisationen u.a. Die Mitgliedschaft Deutschlands wird vom BMWK wahrgenommen.

Die ITU-T ist der Standardisierungs-Sektor der ITU und befasst sich mit der Erarbeitung weltweiter Standards und Normen im Bereich der Telekommunikation, die auf Grund des Status der ITU als Empfehlungen (Recommendations) bezeichnet werden.

Die Verabschiedung von Empfehlungen der ITU-T erfolgt derzeit grundsätzlich nach zwei verschiedenen Verfahren:

  1. nach dem TAP- (Traditional Approval Process) oder
  2. nach dem AAP-Verfahren (Alternative Approval Process)

Die Anwendung des Verfahrens hängt im Wesentlichen von dem eingeschätzten Charakter der zur Verabschiedung geplanten Empfehlung ab, wobei dem jeweiligen zeitlichen und formellen Ablauf eine besondere Bedeutung beigemessen werden muss.

Das TAP Verfahren soll Anwendung finden, wenn absehbar ist, dass die Empfehlung regulatorische oder politische Auswirkungen haben können, Die Verabschiedung erfolgt hierbei ausschließlich durch die Positionierung der Mitgliedstaaten.

Das AAP Verfahren soll für Empfehlungen Anwendung finden, die nicht das Kriterium der TAP erfüllen, also rein technischen Charakter haben sollen. Die Verabschiedung erfolgt hierbei individuell durch die Positionierung der einzelnen Sektormitglieder und der Mitgliedstaaten mit jeweils vergleichbarer Einflussnahme.

Auf Grund der unterschiedlichen Verfahren ergeben sich auch unterschiedliche Rollen für die Mitgliedstaaten, wodurch insbesondere für Empfehlungen nach dem TAP Verfahren und für Themen in Studienkommissionen, die potentielle regulatorische oder politische Auswirkungen haben können, nationalen Beratungen und Positionsbestimmungen eine maßgebliche Bedeutung zukommt: Diese Beratungen finden meistens in den BMWK Expertengruppen für Standardisierung (BEgS) statt. Die Beratungen im Rahmen der BEgS eröffnen dabei weiteren interessierten nationalen Kreisen (Behörden, Verbände, Industrie, Vertreter aus Forschung und Lehre), sich in die Beratungen und Positionsbestimmungen einzubringen.

Die Zentrale Kontakt- und Koordinierungsstelle für IKT-Standardisierung der Bundesnetzagentur nimmt hierbei unterstützende und für die formelle Positionierung Deutschlands prozedurale Aufgaben gegenüber der ITU-T wahr. Sie fungiert als vom BMWK benannter Focal Point zur ITU-T.

Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Startseite der ITU-T.

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