Richtfunk
Richtfunkverbindungen werden im zunehmenden Maße für das Übertragungsnetz von (breitbandigen) Mobilfunkanwendungen benötigt. In Anbetracht der ohnehin sehr hohen Dichte von betriebenen Richtfunkstrecken in Deutschland und des begrenzt zur Verfügung stehenden (Richtfunk-) Frequenzspektrums kommt der effizienten und störungsfreien Frequenznutzung eine herausgehobene Bedeutung in der Standardisierungsarbeit zu und ist somit Kernaufgabe für die Bundesnetzagentur in der ETSI ATTM.Darüber hinaus gilt es, neue Frequenzbereiche oberhalb 90 GHz für Richtfunkzwecke zu erschließen und dafür marktgerechte Harmonisierte Europäische Normen zu entwickeln und bereitzustellen (EU-Mandat M/536).
Ebenfalls im Focus der Aufmerksamkeit steht neben den Grundprinzipien „Offener Standard“ und „Interoperabilität“ auch “Green IT” gem. EU-Mandat M/462. Hierbei werden Punkt-zu-Punkt- Richtfunkanlagen in Bezug auf Energieeffizienz kritisch analysiert.
Stand: 04.07.2017