Flug­funk

Bodengestützte Funkanlagen des Flugverkehrsmanagements (z. B. für Sprechfunk, Navigation, Ortung) unterliegen seit 2005 den Regelungen der R&TTE-RL (1999/5/EG), abgelöst durch die RE-RL (2014/53/EU). Die entsprechenden Harmonisierten Europäischen Normen für die verschiedenen Flugfunkanlagen werden durch ETSI ERM TGAERO entsprechend an die geänderten Anforderungen, insbesondere die grundlegenden Anforderungen nach Artikel 3.2 der RE-RL, angepasst bzw. neu erstellt. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Berücksichtigung der Anforderungen an das Europäische Flugverkehrsmanagementnetz (EATMN).

Die Mitarbeit der Bundesnetzagentur konzentriert sich auf die Gewährleistung der effizienten und störungsfreien Frequenznutzung und der Interoperabilität der Anlagen und Anwendungen. Da es sich um einen sicherheitsrelevanten Funkdienst handelt sind nationale Interessen in Bezug auf Sicherheitsaspekte (Safety) zu vertreten und ggf. zu unterstützen.

Stand:  04.07.2017

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