Recht

Das Standortverfahren trat bereits am 1. Juli 1992 in Kraft.

Seit diesem Zeitpunkt dürfen in ganz Deutschland beispielsweise Mobilfunkbasisstationen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an ihrem Installationsort der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern gewährleistet ist.

Die Standortbescheinigung stellt dies sicher.

Gesetze
FuAGGesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
AfuGGesetz über den Amateurfunk
BImSchGGesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
Verordnungen
BEMFVVerordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
26. BImSchVSechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Empfehlungen und Richtlinien
1999/519/EGEmpfehlung des EU-Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz — 300 GHz) (1999/519/EG) (pdf / 190 KB)
ICNIRP-RichtlinieRichtlinien für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich veränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (bis 300 GHz)

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