Recht
Das Standortverfahren trat bereits am 1. Juli 1992 in Kraft.
Seit diesem Zeitpunkt dürfen in ganz Deutschland beispielsweise Mobilfunkbasisstationen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an ihrem Installationsort der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern gewährleistet ist.
Die Standortbescheinigung stellt dies sicher.
BEMFV | Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder |
26. BImSchV | Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes |