Hier finden Sie Statistiken zu standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagenstandorten und Standortmitbenutzung
Statistik – Anzahl der an Standorten betriebenen Funkanlagen (standortbescheinigungspflichte Funkanlagenstandorte)
Die Planung und der Aufbau eines Mobilfunknetzes liegen, unter Beachtung der gültigen Rechtsvorschriften, in der Verantwortung des jeweiligen Mobilfunknetzbetreibers. Zur Standortbestimmung von ortsfesten Mobilfunkbasisstationen setzen die Betreiber computergestützte Verfahren ein, bei denen die topografischen Verhältnisse, die Bebauung und der Bewuchs sowie das erwartete Teilnehmeraufkommen für jede auszubildende Mobilfunkzelle (eine Mobilfunkzelle wird durch eine Basisstation gebildet) berücksichtigt werden.
Nicht jede neue benötigte Mobilfunkzelle (Mobilfunkstandort) führt zu einem separaten Funkanlagenstandort. Oftmals nutzen die Mobilfunknetzbetreiber gemeinsame Standorte. Die Bundesnetzagentur führt hierzu eine Statistik.