NANDO-Datenbank der EU-Kommission
Notifizierung
Notifizierung ist ein formelles Verwaltungsverfahren, durch das ein Mitgliedstaat die Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten über die Benennung einer Konformitätsbewertungsstelle unterrichtet, der bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben im Rahmen eines Gemeinschaftsrechtsakts übertragen werden.
Konformitätsbewertungen beinhalten Verfahren zur Bewertung, ob spezifische Anforderungen an ein Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt sind. Eine notifizierte Konformitätsbewertungsstelle führt die Konformitätsbewertungstätigkeiten einschließlich Kalibrierungen, Prüfungen, Zertifizierungen und Inspektionen durch.
Dateneingabe in die NANDO-Datenbank
Die Aufgabe der Bundesnetzagentur ist die Eingabe von Daten nationaler notifizierender Behörden in die Datenbank NANDO-INPUT der EU-Kommission zum Zweck der Notifizierung und die Weitergabe von Dossiers für Meldungen von Konformitätsbewertungsstellen aus Deutschland im Rahmen von Drittstaatenabkommen an die EU-Kommission.
Informationsaustausch
Eine weitere Aufgabe der Koordinierungsstelle ist die Entgegennahme von Informationen und Rückfragen der EU-Kommission anderer Mitgliedsstaaten über deutsche notifizierte Konformitätsbewertungsstellen. Diese Informationen und Rückfragen werden an die fachlich zuständigen notifizierenden Behörden in Deutschland zur Einholung von Stellungnahmen weitergeleitet.
Darüber hinaus werden Informationen der EU-Kommission über notifizierte Konformitätsbewertungsstellen anderer Mitgliedsstaaten zur Einholung von Stellungnahmen der jeweils zuständigen notifizierenden Behörden in Deutschland an die EU-Kommission im sog. Einspruchsverfahren entgegengenommen und weitergeleitet.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz - FuAG)
Gesetz zur Elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
EU-Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU
Die "Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur (Besondere Gebührenverordnung BNetzA - BNetzABGebV)" gilt für alle o.g. Sachgebiete (siehe Abschnitt 6).
Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung (AnerkV)