Koordinierungs­plattform

Deutsche Geschäftsstelle für die Koordinierungsplattform für die Befugnis erteilenden Behörden (BeB)

Akkreditierung und Anerkennung in der EU erfolgen auf der Grundlage der VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2008 (pdf / 177 KB)

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), begleiten alle BeB die Entwicklung des im Bereich der Anerkennungen auf einer gemeinsamen Koordinierungsplattform. Diese Plattform ermöglicht den einzelnen BeB und den Vertretern der zuständigen Ressorts, sich auszutauschen und abzustimmen. Ziel ist es, die Anerkennungs-, Benennungs- und Notifizierungsverfahren zu optimieren.

Die Bundesnetzagentur wurde vom BMWK beauftragt, die Geschäftsführung der Koordnierungsplattform zu übernehmen.

Die Rolle der Notifizierung und der Kompetenzfeststellung ist in einigen Bereichen aufgeteilt zwischen BeB und deutscher Akkreditierungsstelle (DAkkS).

Die folgenden Schaubilder zeigen die zuständigen Ressorts sowie BeB von Bund und Ländern in Deutschland, die in der Koordinierungsplattform mitarbeiten.

Anerkennungs-, Benennungs- und Notifizierungsverfahren im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, Allgemeine Darstellung (pdf / 74 KB)

Anerkennungs-, Benennungs- und Notifizierungsverfahren im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, Bundes- und Landesstellen (pdf / 71 KB)

Die Koordinierungsplattform arbeitet auf Grundlage einer Geschäftsordnung.

Wesentliche Aufgaben und Ziele der Koordinierungsplattform

  1. Zusammenarbeit BeB / DAkkS über den Akkreditierungsbeirat AKB
  2. Plattform für den Erfahrungsaustausch der BeB; Austausch über nationale und internationale Aktivitäten und Entwicklung
  3. Meinungsbildung der BeB zur Harmonisierung von Anerkennungs-/Benennungsregeln.
  4. Meinungsbildung der BeB zur Harmonisierung und ggf. Evaluation von Verfahren zur Befugniserteilung.
  5. Erfahrungsaustausch in Umsetzung der Drittstaatenabkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen.
  6. Koordinierung der BeB zur Harmonisierung und Optimierung von Notifizierungsverfahren im Rahmen der europäischen Richtlinien zur technischen Harmonisierung von Konformitätsbewertungsstellen.
  7. Koordinierung von Stellungnahmen zu EU-Dokumenten im Bereich der Notifizierung.

Mitgliedschaft und Gäste in der Koordinierungsplattform

Mitglieder der Koordinierungsplattform können alle Befugnis erteilenden Behörden im Sinne der EU-Verordnung 765/2008 werden (Notifying Authorities). Als Gäste themenbezogen teilnehmen können weitere Ressorts sowie die Fachaufsicht über die DAkkS.

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