Ausschuss für technische Regulierung in der Telekommunikation
Der „Ausschuss für technische Regulierung in der Telekommunikation“ (ATRT) ist ein unabhängiger beratender Ausschuss für die Bundesnetzagentur. Im Vordergrund der Beratungstätigkeit des ATRT stehen die Gestaltung und praxisgerechte Umsetzung von Maßnahmen der Technischen Regulierung in der Telekommunikation. Ziel der Beratungstätigkeit des ATRT sind gemeinsame und interessengerechte Lösungen der Marktpartner. Dabei sollen die rechtlichen und gesetzlichen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Folgen konkreter Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden.
- Aufgaben
- Zusammensetzung
- Lenkungskreis
- Veranstaltungen
- Pressemitteilungen
- Arbeits- und Projektgruppen
Aufgaben
Der Ausschuss ist ein Forum, in dem die fachliche Öffentlichkeit - wie Hersteller, Betreiber von TK-Einrichtungen sowie Anwender und Nutzer von TK-Dienstleistungen - zu Fragen der technischen Regulierung Stellung nehmen können, um bei der Meinungsbildung der Bundesnetzagentur beratend mitzuwirken. Er greift Themen selbständig auf, erarbeitet Stellungnahmen/Positionspapiere und unterstützt die Bundesnetzagentur bei der Erstellung von technischen Vorschriften und Veröffentlichungen.
Zusammensetzung
Der Ausschuss besteht aus folgenden Gremien:
- Lenkungskreis (LK ATRT)
- Arbeitsgruppen und Projektgruppen
Geschäftsordnung des ATRT (pdf / 99 KB)
Lenkungskreis
Die Mitglieder werden aus dem Kreis der fachlichen Öffentlichkeit (Anwender von TK-Dienstleistungen, Betreiber von TK-Einrichtungen, Hersteller und deren Verbände) von der Bundesnetzagentur ernannt. Die Bundesnetzagentur achtet auf eine ausgewogene Zusammensetzung. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesnetzagentur nehmen an den Sitzungen des Lenkungskreises teil, sind aber nicht Mitglieder des LK ATRT. Der LK ATRT organisiert sich selbst und wählt eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden.
Ansprechpartnerin des LK ATRT in der Bundesnetzagentur ist der für die technische Regulierung zuständige Vizepräsidentin Frau Dr. Daniela Brönstrup.
Der LK ATRT setzt selbst oder in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur Arbeitsgruppen und Projektgruppen zur Wahrnehmung der Sacharbeit ein und erteilt ihnen Mandate.
Beschlüsse kommen nach dem Konsensprinzip zustande.
Sitzungen des LK ATRT werden mindestens zweimal im Jahr durchgeführt und dienen dazu,
- die Bundesnetzagentur zu beraten,
- den Informationsaustausch zwischen der Bundesnetzagentur und dem ATRT zu sichern,
- Gruppen einzurichten und aufzulösen, Arbeitsaufgaben/Mandate für die Gruppen zu vergeben, Arbeitsergebnisse zu bewerten und
- den Sachstand über die Fortentwicklung der Aktivitäten des ATRT darzustellen.
Die vom LK ATRT an die Bundesnetzagentur gerichteten Empfehlungen werden geprüft und mit einer Stellungnahme an den LK ATRT beantwortet.
Der LK ATRT richtet nach Bedarf gemeinsam mit der Bundesnetzagentur Informationsveranstaltungen für die fachliche Öffentlichkeit aus.
Veranstaltungen
ATRT ITIS Workshop 20.09.2022
ATRT Informationstagung von 2019
ATRT Informationstagung von 2017
ATRT Informationstagung von 2016
Pressemitteilungen
ATRT veröffentlicht Fragen-Antwortenkatalog zur IP-Migration - 02.05.2018
Pressemitteilung (pdf / 21 KB)
Der Übergang zur IP-Telefonie betrifft alle Anwender in Deutschland - 26.06.2015
Pressemitteilung (pdf / 43 KB)
Arbeits- und Projektgruppen
Die Arbeitsgruppen und Projektgruppen erhalten ihre Mandate von dem Lenkungskreis ATRT. Änderungen bzw. Ergänzungen zu den Mandaten können von den Gruppen dem Lenkungskreis ATRT vorgeschlagen werden. Die Bundesnetzagentur gibt dem Lenkungskreis ATRT von ihr gewünschte Mandate bekannt.
- Die Arbeitsgruppen und Projektgruppen bestehen aus den vom Lenkungskreis ATRT berufenen Experten und Mitarbeitern der Bundesnetzagentur.
- Die Gruppen können selbst weitere Experten an der Sacharbeit beteiligen. Die Arbeitsgruppen und Projektgruppen organisieren sich selbst und leisten eigenständige Sacharbeit. Dabei erhalten sie bei Bedarf über die in den Gruppen tätigen Mitarbeiter der Bundesnetzagentur organisatorische Unterstützung.
- Der Vorsitzende wird von den Gruppenmitgliedern mit einfacher Mehrheit gewählt.
- Die Vorsitzenden leiten die Ergebnisse der Sacharbeit dem Lenkungskreis ATRT zu. Die Bundesnetzagentur wird über die Arbeitsergebnisse vom Lenkungskreis ATRT informiert.
- Projektgruppen gelten nach Erstellung des Abschlussberichtes und Bestätigung durch den Lenkungskreis ATRT als aufgelöst.
- Beschlüsse kommen nach dem Konsensprinzip zustande.
- Werden kurzfristige Entscheidungen gefordert, können diese entweder durch Abstimmung auf dem Schriftwege oder durch die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung herbeigeführt werden.
- Voneinander abweichende Meinungen und Argumentationen und deren Repräsentanten werden auf Wunsch im Ergebnisprotokoll der Sitzung festgehalten.