IP-Migration und Ende von ISDN/Analog-Telefonie im öffentlichen Telefonfestnetz in Deutschland
Der ATRT ist ein unabhängiger Beratungsausschuss bei der Bundesnetzagentur. Die inhaltlichen Aussagen und Empfehlung dieser Informationsseite spiegeln den derzeitigen Erkenntnisstand des ATRT und werden ausschließlich von diesem verantwortet. Kontaktinformationen finden Sie am Ende dieser Seite.
Einleitung
Netze im Wandel
Netze und Dienste
Was ist der wichtige Unterschied zwischen dem Netzzugang und dem Dienst?
Klassische und neue Netzarchitekturen
Gastbeitrag
Recht
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der technologische Wechsel zur IP-Telefonie?
Dauer der Umstellungsphase
Gibt es ein definiertes Datum für das Ende von ISDN?
Individuelle Zeitpunkte
Wann sollte sich der Inhaber eines ISDN-Anschlusses auf das Ende von ISDN vorbereiten?
Endgeräte
Können vorhandene Telefone und Telefonanlagen weiterverwendet werden?
Fax
Kann man künftig noch Faxe versenden und empfangen?
Standards
Ist die IP-Telefonie einheitlich spezifiziert?
Gefahrenmeldeanlagen
Was ist bei dem Anschluss von Gefahrenmeldeanlagen zu beachten?
Sonderdienste
Übersicht von Anwendungen, die Sonderdienste nutzen
Sicherheit
Bemerkungen zur Sicherheit und IP-Telefonie
Stand: 20.04.2018
Kontakt
Martin Bürstenbinder
Vorsitzender des Lenkungskreises
ATRT (Ausschuss für technische Regulierung in der Telekommunikation)
E-Mail: ATRT@BNetzA.DE
zur PersonMartin Bürstenbinder ist Geschäftsführer des VAF Bundesverband Telekommunikation e.V. und Mitglied des ATRT, dessen Lenkungskreis er seit Januar 2016 als Vorsitzender leitet.