Pro­jekt­grup­pe "EMV-Leit­fa­den"

Leiter: Herr Ulrich Freyer

Die Projektgruppe hat einen Leitfaden mit Empfehlungen zur Einhaltung der Vorgaben durch die bestehenden Gesetze und Verordnungen bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) für öffentlich und privat betriebene leitergebundene Telekommunikationsnetze in Gebäuden erarbeitet.

Für die Datenübertragung in Telekommunikationsnetzen werden dieselben Frequenzen genutzt, die auch außerhalb der Telekommunikationsnetze für Funkübertragungen genutzt werden (Gleichfrequenznutzung).

Die Maßnahmen, die getroffen werden müssen, damit sich diese nicht gegenseitig stören, sind im „Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln“ (EMVG ) geregelt. Störungen von sicherheitsrelevanten Funkdiensten hätten erhebliche Auswirkungen. U. a. ist deren Schutz deshalb zusätzlich in der „Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden“ (SchuTSEV) geregelt:

Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG) (pdf / 278 KB)  
SchuTSEV

Erfahrungen aus der Störungsbearbeitung der Bundesnetzagentur zeigen, dass die fehlerfreie Montage hilft, Störungen zu vermeiden. Dazu gehören auch die Steckverbindungen, insbesondere auch die Stecker an Kabeln, deren korrekte elektrische Verbindung am Kabel deshalb regelmäßig überprüft werden sollte.

Mandat der Projektgruppe "EMV-Leitfaden" (pdf / 74 KB)

Der Leitfaden liegt vor und wird hiermit veröffentlicht.

EMV-Leitfaden (pdf / 329 KB)
EMV-Leitfaden_Druck (pdf / 2 MB)

Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur dazu finden Sie hier:

Stellungnahme 423 EMV-Leitfaden (pdf / 519 KB)

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