Ad-hoc-Grup­pe "Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz"

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seiner Umsetzungsverordnung hat der Gesetzgeber einen großen Schritt zu besserem Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Produkten und Diensten gemacht. Das betrifft in starkem Maße auch die Telekommunikationsbranche, welche in den kommenden Monaten viele Neuerungen entwickeln und umsetzen muss.

Der ATRT als beratendes Gremium der Bundesnetzagentur sieht seine Aufgabe darin, das Wissen und die Kompetenzen aller Beteiligten zu verschränken und so zu einer möglichst reibungslosen und effektiven Umsetzung der Barrierefreiheitsziele beizutragen. Der ATRT möchte dafür

  • das Wissen der verschiedenen Beteiligten an der Umsetzung bündeln und nutzbar machen,
  • eine Diskussionsplattform zum Austausch für alle interessierten Kreise bieten und
  • die Aufmerksamkeit für die Barrierefreiheit und ihre Anforderungen erhöhen.

Die dabei anfallenden Aufgaben werden zunächst von einer ad-hoc-Gruppe wahrgenommen, welche sich aus verschiedenen Marktteilnehmern (Unternehmen und Verbänden) zusammensetzt und von der Bundesnetzagentur in enger Abstimmung mit dem ATRT unterstützt wird. Als Ansprechpartner der Gruppe stehen folgende Mitglieder zur Verfügung:

Bei Interesse an der Arbeit der ad-hoc-Gruppe können Sie sich gern an eine der vorgenannten Personen wenden.

Für grundsätzliche Fragen zum ATRT und seinen Gruppen wenden Sie sich gern an den Vorsitzen-den des ATRT-Lenkungskreises:

Mastodon