Technische Richt­li­nie zur Um­set­zung ge­setz­li­cher Maß­nah­men zur Über­wa­chung der Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on, Er­tei­lung von Aus­künf­ten (TR TKÜV)

Anhörung zur Ausgabe 8.3

Anhörung zur Ausgabe 8.3 am 31. Juli 2024 im Dienstgebäude am Standort Mainz der Bundesnetzagentur

Durch Weiterentwicklungen in der Technischen Spezifikation ETSI TS 103 120 zur Übermittlung von Anordnungen der berechtigten Stellen an die verpflichteten Telekommunikationsunternehmen sind Anpassungen in der TR TKÜV notwendig. Zudem sollen die Festlegungen für E-Mail-Dienste künftig einheitlich an ETSI-Standards ausgerichtet werden. Darüber hinaus besteht inhaltlicher und redaktioneller Anpassungsbedarf in anderen Teilen der TKÜV.

Die Änderungen der TR TKÜV sind gemäß § 170 Abs. 6 TKG i. V. m. § 36 TKÜV von der Bundesnetzagentur im Benehmen mit den berechtigten Stellen und unter Beteiligung der Verbände der Verpflichteten sowie der Hersteller der Überwachungseinrichtungen und der Aufzeichnungs- und Auswertungseinrichtungen festzulegen.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens lädt die Bundesnetzagentur den oben genannten Teilnehmerkreis zu folgender Veranstaltung ein:

Termin: 31.07.2024
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Veranstalter: Bundesnetzagentur, Referat ITS16
Ort: Canisiusstraße 21, 55122 Mainz (Raum 1083)

Anmeldungen werden unter der E-Mail-Adresse ITS16.Postfach@BNetzA.DE bis zum 29.07.2024 unter dem Stichwort „Anhörung TR TKÜV 8.3“ entgegengenommen.

Der Entwurf, der auch eine Übersicht der vorgenommenen Anpassungen sowie weitere Informationen enthält, wird nachfolgend zum Download bereitgestellt. Aufgrund von eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. vor der Anhörung eine weitere Entwurfsversion zum Download angeboten.

Downloads

TR TKÜV Ausgabe 8.3 (Entwurf 1 vom 26. Juni 2024) (docx / 2 MB)

TR TKÜV Ausgabe 8.3 (Entwurf 2 vom 29. Juli 2024) (docx / 2 MB)

TR TKÜV Ausgabe 8.3 (Entwurf 3 vom 5. August 2024) (docx / 2 MB)

Hinweise zur Erarbeitung der neuen Ausgabe

Zeitplan
26.06.2024Amtsblattveröffentlichung zum Entwurf der Technischen Richtlinie TR TKÜV 8.3 und
dem Beteiligungsverfahren (Amtsblatt Nr. 12/2024 vom 26. Juni 2024, Vfg-Nr. 63/2024)
TR TKÜV Ausgabe 8.3 (Entwurf 1 vom 26. Juni 2024) (docx / 2 MB)
31.07.2024Anhörung
August 2024Einleitung der Notifizierung nach RL (EU) 2015/1535
September 2024Veröffentlichung der bei der EU zur Notifizierung eingereichten Version der TR TKÜV 8.3 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
Dezember 2024Ende der Stillhaltefrist des EU-Notifizierungsverfahrens
Dezember 2024Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur: Bekanntgabe der TR TKÜV 8.3
2 Wochen nach BekanntgabeInkrafttreten der TR TKÜV 8.3

Kontakt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Referat ITS16: Überwachungsmaßnahmen und Auskunftserteilung; Notfallvorsorge in der Telekommunikation

Canisiusstraße 21
55122 Mainz

E-Mail: ITS16.Postfach@BNetzA.DE
Fax: 06131 / 18-5632

Rechtliche Grundlagen

§ 170 TKG

TKÜV

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