Tech­ni­sche Richt­li­nie zur Um­set­zung ge­setz­li­cher Maß­nah­men zur Über­wa­chung der Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on, Er­tei­lung von Aus­künf­ten (TR TKÜV)

Anhörung zur Ausgabe 8.4

Anhörung zur Ausgabe 8.4 am 24.10.2025 im Dienstgebäude am Standort Mainz der Bundesnetzagentur

Durch Weiterentwicklungen in der 3GPP-Spezifikation TS 33.128, insbesondere für den Dienst Rich Communication Suite (RCS) sind Anpassungen in der TR TKÜV notwendig. Zudem sollen die Festlegungen für Voicemail-Systeme und Unified-Messaging-Systeme konsolidiert und die Vorgaben zu den Zeitangaben vereinheitlicht werden. Darüber hinaus besteht inhaltlicher und redaktioneller Anpassungsbedarf in anderen Teilen der TR TKÜV.

Die Änderungen der TR TKÜV sind gemäß § 170 Abs. 6 TKG i. V. m. § 36 TKÜV von der Bundesnetzagentur im Benehmen mit den berechtigten Stellen und unter Beteiligung der Verbände der Verpflichteten sowie der Hersteller der Überwachungseinrichtungen und der Aufzeichnungs- und Auswertungseinrichtungen festzulegen.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens lädt die Bundesnetzagentur den oben genannten Teilnehmerkreis zu folgender Veranstaltung ein:

Termin: 24.10.2025
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 15:00 Uhr
Veranstalter: Bundesnetzagentur, Referat 218
Ort: Canisiusstraße 21, 55122 Mainz (Raum 1083)

Anmeldungen werden unter der E-Mail-Adresse 218.Postfach@BNetzA.DE bis zum 22.10.2025 unter dem Stichwort „Anhörung TR TKÜV 8.4“ entgegengenommen.

Der Entwurf, eine Übersicht der vorgenommenen Anpassungen sowie weitere Informationen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Download vorgehalten.

Downloads

TR TKÜV Ausgabe 8.4 (Entwurf 1) als docx

Kontakt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Referat 218: Überwachungsmaßnahmen und Auskunftserteilung, Notfallvorsorge in der Telekommunikation

Canisiusstraße 21
55122 Mainz

E-Mail: 218.Postfach@BNetzA.DE
Fax: 06131 18-5632

Rechtliche Grundlagen

§ 170 TKG

TKÜV

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