FAQ
Wie hängen die Notfallvorsorge und kritische Infrastruktur zusammen?
Wann findet die Bevorrechtigung Anwendung und was umfasst sie?
Welche Unternehmen müssen die Telekommunikationsbevorrechtigung umsetzen?
Welche Unterschiede gibt es bei der Bevorrechtigung zwischen Festnetz und Mobilfunk?
Was bedeutet „interpersonelle Kommunikation“?
Ist die Bevorrechtigung im Mobilfunk netzübergreifend?
Wie hoch sind die Kosten einer Bevorrechtigung?
Wer ist bevorrechtigt und was sind die Voraussetzungen für den Erhalt einer Bevorrechtigung?
Gibt es eine Priorisierung innerhalb der Bevorrechtigten?
Wie funktioniert eine Bevorrechtigungsbescheinigung?
Wie lange ist eine Bevorrechtigungsbescheinigung gültig?
Welche Behörden können die Bevorrechtigungsbescheinigung ausstellen, also sind für Bevölkerungsschutz oder Verteidigung zuständig?
Wer übt lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben aus?
Wie hängen die Telekommunikationsbevorrechtigung und der BOS-Funk zusammen?
Ich arbeite bei einer Behörde und möchte mein Handy bevorrechtigen lassen, brauche ich einen Nachweis?
Ich portiere meine bereits bevorrechtigte Rufnummer, muss ich einen neuen Antrag auf Bevorrechtigung stellen?
Kontakt
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 218: Überwachungsmaßnahmen und Auskunftserteilung, Notfallvorsorge in der Telekommunikation
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
E-Mail: notfallvorsorge@bnetza.de
PGP
Zur gesicherten elektronischen Übertragung bieten wir eine PGP-Verschlüsselung mittels nachfolgendem PGP-Zertifikat an:
Öffentlicher PGP-Schlüssel der Notfallvorsorge TK (txt / 3 KB)
zuletzt geändert am 02.03.2022:
Verschlüsselungstyp: RSA
Schlüssellänge: 4096 Bit
Fingerabdruck: C18A 7052 9960 42A7 0754 1057 288D 19EA CAA4 F6C7
Um PGP nutzen zu können, benötigen Sie entsprechende Programme/Plug-Ins, wie beispielsweise Gpg4win für das Betriebssystem Windows.