Öffentliche Warnungen - Technische Richtlinie nach § 164a TKG
§ 164a Absatz 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) unter Berücksichtigung der Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen (MWV)
- Veröffentlichung der Technischen Richtlinie gem. § 164a Absatz 5 TKG in der Ausgabe 1.1
- Anhörung zum Entwurf der ergänzten Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) gem. § 164a Absatz 5 TKG
- Veröffentlichung der Stellungnahmen zum Entwurf der ergänzten Fassung der TR DE-Alert
- Bisherige Veröffentlichungen - Archiv
Veröffentlichung der Technischen Richtlinie gem. § 164a Absatz 5 TKG in der Ausgabe 1.1
Veröffentlichung der Technischen Richtlinie gem. § 164a Absatz 5 TKG unter Berücksichtigung der Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen - (MWV); Technische Richtlinie DE-Alert Ausgabe 1.1 (TR DE-Alert 1.1)
Gemäß § 164a Absatz 5 Satz 1 i. V. m § 164a Absatz 4 Nr. 1 bis 4 TKG sind die technischen Einzelheiten
- über die grundlegenden technischen Anforderungen für die Aussendung von Warnungen im öffentlichen Mobilfunknetz, einschließlich der zu beachtenden Sicherheitsanforderungen,
- über die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung von Warnungen, einschließlich Erreichbarkeits- und Reaktionszeiten,
- zum Umfang der bei der Aussendung von Warnungen zu erbringenden Leistungsmerkmale, einschließlich der dabei verarbeiteten Daten sowie
- zur Konkretisierung der Verpflichtungen für Anbieter nach § 164a Absatz 3
durch die Bundesnetzagentur in einer Technischen Richtlinie festzulegen.
Im Amtsblatt 23/2021 vom 08.12.2021 wurde mit der Mitteilung 323/2021 der Entwurf der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) veröffentlicht und zur Anhörung gestellt.
Nach Durchlaufen des in § 164a Absatz 5 TKG vorgesehenen Verfahrens wurde die Technische Richtlinie DE-Alert Ausgabe 1.0 (TR DE-Alert 1.0) im Amtsblatt 04/2022 vom 23.02.2022 öffentlich bekanntgemacht.
Bei ihrer Umsetzung hat sich an einzelnen Stellen gezeigt, dass Anforderungen ergänzt oder in näheren Einzelheiten beschrieben werden müssen. Hierzu hat die Bundesnetzagentur im Amtsblatt 15/2022 vom 10.08.2022 mit der Mitteilung 147/2022 den Entwurf der ergänzten Fassung der Technischen Richtlinie DE-Alert (TR DE-Alert) veröffentlicht und zur Anhörung gestellt.
Nach Durchlaufen des in § 164a Absatz 5 TKG vorgesehenen Verfahrens wird hiermit die Technische Richtlinie DE-Alert Ausgabe 1.1 (TR DE-Alert 1.1) öffentlich bekanntgemacht.
Dieser Verfügungstext kann im Amtsblatt 22/2022 der Bundesnetzagentur vom 23.11.2022 eingesehen werden. Die vollständige Entscheidung zur TR DE-Alert 1.1 kann unter folgendem Link abgerufen werden: