Auslegungshinweise zu den §§ 172, 173 TKG, Vers. 1.1
Hier finden Sie die Auslegungshinweise zu den §§ 172, 173 TKG. Hiermit soll einerseits Transparenz hinsichtlich der behördlichen Entscheidungen geschaffen und andererseits die Einhaltung der Vorschriften der §§ 172, 173 TKG gefördert werden, indem bisherige rechtliche Unklarheiten beseitigt und die Erwartungshaltung der Bundesnetzagentur klargestellt wird. Ziel ist die nachhaltige und branchenweite Verbesserung der Datenqualität der beauskunfteten Daten zum Zwecke der Unterstützung der öffentlichen Sicherheit.
Version | Autor | Änderung | Datum | Dokument |
1.0 | Bundesnetzagentur | Erstellung des Dokuments / Freigabe | 07.12.2023 | Auslegungshinweise zu §§ 172, 173 TKG, Vers. 1.0 (pdf / 724 KB) |
1.1 | Bundesnetzagentur | Umstrukturierung; Ergänzungen in in B.I.2., B.I.2.b), B.I.4.c), B.I.5., B.IV.1., B.VIII.1.b) | 07.11.2024 | Auslegungshinweise zu §§ 172, 173 TKG, Vers. 1.1 (pdf / 332 KB) |