Zah­len, Da­ten, Fak­ten (2023)

Das Automatisierte Auskunftsverfahren (AAV) ermöglicht gesetzlich berechtigten Stellen (insbesondere Polizei, Landeskriminalämtern, Bundes- und Staatsschutzbehörden sowie Notrufabfragestellen) rund um die Uhr automatisiert und hochsicher Anschlussinhaberdaten wie Name, Anschrift oder Rufnummer über die Systeme der Bundesnetzagentur bei den Telekommunikationsunternehmen (TKU) abzufragen. Derzeit nehmen 122 Systeme als berechtigte Stellen und 110 TKU als verpflichtete Unternehmen am Verfahren teil.

Durch technische Optimierungen sind Auskünfte sehr schnell möglich. Im Bedarfsfall innerhalb weniger Sekunden. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 25,8 Mio. Ersuchen über das AAV bei der Bundesnetzagentur beantwortet.

Berechtigte Stellen können entweder ein personenbasiertes oder ein rufnummernbasiertes Ersuchen stellen. Hierbei machen die rufnummernbasierten Ersuchen mit über 25,54 Mio. Anfragen die überwiegende Anzahl (98,91 Prozent) aus. Lediglich 280.570 personenbasierte Ersuchen wurden gestellt, was 1,09 Prozent der Gesamtersuchen ausmacht.

Mit dem Ziel, die teilweise mangelhafte Datenqualität in den Antworten der verpflichteten Unternehmen zu optimieren, wurde die Aufsichtstätigkeit weiter intensiviert: Im Vergleich zum Vorjahr sind die Beschwerden der berechtigten Stellen um ca. 250 Prozent angestiegen und haben zu einem erheblichen Anstieg der Verwaltungsverfahren zur Überprüfung fehlerhafter Auskünfte geführt.

Beim „Compliance Gipfel“ im Dezember 2023 wurde das Thema Datenqualität mit der Branche und einzelnen Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kreis der berechtigten Stellen diskutiert. Die Veranstaltung war als Auftaktveranstaltung zu einem gemeinsamen Prozess zur Entwicklung und Umsetzung von Lösungsansätzen konzipiert. Eine Fortsetzung ist bereits für 2024 geplant.

Entwicklung aller Ersuchen pro Jahr 2012 - 2023

Grafische Darstellung zur Entwicklung der Ersuchen von 2013 bis 2023 in Millionen Entwicklung aller Ersuchen pro Jahr 2013 - 2023

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