Zahlen, Daten, Fakten rund um das Automatisierte Auskunftsverfahren (AAV)
Das Automatisierte Auskunftsverfahren (AAV) ermöglicht gesetzlich berechtigten Stellen (insb. Polizei, Landeskriminalämtern, Bundes- und Staatsschutzbehörden sowie Notrufabfragestellen) rund um die Uhr automatisiert und hochsicher Anschlussinhaberdaten wie Name, Anschrift oder Rufnummer über die Systeme der Bundesnetzagentur bei den Telekommunikationsunternehmen abzufragen. Derzeit nehmen 138 Systeme als berechtigte Stellen und 130 verpflichtete Unternehmen am Verfahren teil.
Durch technische Optimierungen sind Auskünfte sehr schnell, im Bedarfsfall innerhalb weniger Sekunden, möglich. Im Jahr 2024 wurden insgesamt ca. 26,85 Mio. Ersuchen über das AAV bei der Bundesnetzagentur beantwortet.
Berechtigte Stellen können entweder ein personenbasiertes oder ein rufnummernbasiertes Ersuchen stellen. Hierbei machen die rufnummernbasierten Ersuchen mit 26,55 Mio. Anfragen die überwiegende Mehrheit (98,86%) aus, während lediglich 306.731 personenbasierte Ersuchen gestellt wurden, die gerade mal 1,14% ausmachen.