Zahlen, Daten, Fakten (2022)
Das Automatisierte Auskunftsverfahren (AAV) ermöglicht gesetzlich berechtigten Stellen (insb. Polizei, Landeskriminalämtern, Bundes- und Staatsschutzbehörden sowie Notrufabfragestellen), rund um die Uhr automatisiert und hochsicher Anschlussinhaberdaten wie Name, Anschrift oder Rufnummer über die Systeme der Bundesnetzagentur bei den Telekommunikationsunternehmen (TKU) abzufragen. Derzeit nehmen 117 Systeme als berechtigte Stellen und 104 TKU als verpflichtete Unternehmen am Verfahren teil.
Durch technische Optimierungen sind Auskünfte sehr schnell, im Bedarfsfall innerhalb weniger Sekunden, möglich. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 23 Mio. Ersuchen über das AAV bei der Bundesnetzagentur beantwortet.
Berechtigte Stellen können entweder ein personenbasiertes oder ein rufnummernbasiertes Ersuchen stellen. Hierbei machen die rufnummernbasierten Ersuchen mit über 22,72 Mio. Anfragen die überwiegende Mehrheit (98,74%) aus, während lediglich 289.551 personenbasierte Ersuchen gestellt wurden, die gerade mal 1,26% ausmachen.
Des Weiteren ist ein Compliance-Gipfel zur Datenqualität im Automatisierten Auskunftsverfahren geplant. Die Veranstaltung soll Auftakt sein für eine gemeinsame Initiative zur Behebung bestehender Missstände im Bereich der Datenqualität und dem Branchenaustausch zu geeigneten Maßnahmen.