Zah­len, Da­ten, Fak­ten (2021)

Der Schwerpunkt der Nutzung des AAV auf Seiten der berechtigten Stellen liegt weiterhin bei den Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Allein von den Polizeivollzugsbehörden und den Kriminalämtern des Bundes und der Länder werden über 79 Prozent der Ersuchen im AAV gestellt. Insbesondere ist hier die operative Datenanalyse zur Ermittlungsunterstützung in den Bereichen der Gewaltkriminalität, Diebstahl und Terrorabwehr aber auch zur Unterstützung bei der Suche nach vermissten Personen zu nennen.

2021

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 24,14 Millionen Ersuchen über das AAV bei der Bundesnetzagentur beauskunftet. Im Vergleich zum Vorjahr wurden damit rund 6,35 Millionen Ersuchen mehr an die Bundesnetzagentur gestellt und von dieser beantwortet. Das entspricht einer Steigerung gegenüber 2020 um rund 36 Prozent.

Berechtigte Stellen können entweder ein personenbasiertes oder ein rufnummernbasiertes Ersuchen stellen. Hierbei machen die rufnummernbasierten Ersuchen mit über 23,79 Mio. Anfragen die überwiegende Mehrheit (98,57 Prozent) aus, während lediglich 345.807 personenbasierte Ersuchen gestellt wurden, die gerade mal 1,43 Prozent ausmachen.

Entwicklung aller Ersuchen pro Jahr 2012 - 2021

Hier handelt es sich um eine grafische Darstellung zu allen Ersuchen pro Jahr von 2012 bis 2022 Entwicklung aller Ersuchen pro Jahr 2012 - 2022

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