Newslet­ter TR-AAV April 2018

Um alle Bedarfsträger bei den Herausforderungen der neuen TR-AAV zu unterstützen, veröffentlicht die Bundesnetzagentur einen ersten Newsletter, welcher die praktische Umsetzung der TR-AAV vereinfachen soll. Hierzu werden noch zusätzlich Dokumente veröffentlicht, welche allgemeine Erläuterungen zur TR-AAV geben und beschreiben, wie Konvertierungen beim Übergang zwischen SBS/SBV und TR-AAV vonstattengehen.

Ergänzende Erläuterungen zur praktischen Umsetzung der TR-AAV

(Siehe auch News vom 06.04.2018):

Unsere ersten Gespräche zur TR-AAV mit ersuchenden Stellen und verpflichteten Unternehmen haben Fragen aufgeworfen, welche sich um die konkrete Umsetzung der TR-AAV drehen. Deshalb möchten wir Ihnen, die uns bisher aufgefallenen Themen näherbringen, welche als Erläuterungen zu den Vorgaben der TR-AAV hilfreich sein können. Dieses Dokument wird im Laufe der Umsetzung stetig erweitert.
Wir bitten Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, falls Sie ebenfalls Fragen zu Bereichen der TR-AAV oder Erfahrungen bei deren Umsetzung haben.

Konvertierungen zwischen SBS/SBV und TR-AAV

(Siehe auch News vom 06.04.2018):

Neben den praktischen Erklärungen zur Umsetzung der TR-AAV möchten wir Ihnen auch noch ein Dokument zur Verfügung stellen, welches erläutert, wie der Übergang zwischen SBS/SBV und TR-AAV im laufenden Betrieb vonstattengehen soll. Hieraus können Sie hilfreiche Informationen und Interpretationshilfen ziehen, um zu verstehen, wie die Systeme der Bundesnetzagentur diesen Übergang vollziehen werden.

Workshops und Vorträge zur Umsetzung

Um eine reibungslose und möglichst rasche Umsetzung der Vorgaben der neuen TR-AAV noch weiter zu unterstützen, können wir Workshops und Vorträge auch bei Ihnen vor Ort anbieten, um praktische aber auch grundlegende Fragen zum AAV zu klären. Hier laden wir bei Interesse auch gerne zu größeren Workshops in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur ein, um einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen.

Testzugang zum AAV

Als weitere praktische Hilfestellung bei der Umsetzung der neuen Vorgaben wird es im Laufe der nächsten Wochen möglich sein, einen Testzugang bei der Bundesnetzagentur zu erhalten. Hierüber können Sie Ihre neue, TR-AAV-konforme oder in der Entwicklung befindliche Software über unsere Server testen, noch bevor Sie diese bei Ihren Kunden ausrollen. Wenn dieser Testzugang verfügbar ist, werden wir Sie nochmals gesondert informieren.

Ins Leben rufen eines „AAV-Forum“

Wir befinden uns ebenfalls in der Planung eines größeren Events, welches allen Beteiligten, also den ersuchenden Stellen, den verpflichteten TK-Unternehmen aber auch den Softwareherstellern die Möglichkeit geben soll unter Schirmherrschaft der Bundesnetzagentur in Austausch zu treten: Das neue sog. „AAV-Forum“. Wir planen hierfür eine ganztägige Veranstaltung in Mainz, wo wir Ihnen gerne die Möglichkeit geben möchten, sich zu präsentieren, bzw. Vorträge beizusteuern oder Themen in Workshops zu platzieren. Wir bitten Sie, uns Feedback zu geben, ob Sie an einer solchen Veranstaltung Interesse haben und inwiefern Sie daran teilnehmen möchten.

Kontakt

Bundesnetzagentur
Referat Automatisiertes Auskunftsverfahren
Canisiusstr. 21
55122 Mainz

E-Mail: ITS14.Postfach@bnetza.de

Stand:  04.05.2018

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