Neue Technische Richt­li­nie zum au­to­ma­ti­sier­ten Aus­kunfts­ver­fah­ren (TR-AAV)

Die neue Technische Richtlinie zum automatisierten Auskunftsverfahrens (TR-AAV) ist im Amtsblatt Nr. 24 der Bundesnetzagentur (20.12.2017) erschienen. Sie ist die Voraussetzung zur Umsetzung der im „Handlungsbedarf – Terrorismusbekämpfung, Maßnahmenkatalog“ vorgesehenen Erweiterung der Suchmöglichkeiten für Sicherheitsbehörden.

Die TR-AAV wurde von der Bundesnetzagentur unter Beteiligung der betroffenen Verbände und den berechtigten Stellen erarbeitet und ermöglicht zukünftig die Abfrage der vollständigen Kundendaten gem. § 111 TKG und die Realisierung einer Ähnlichensuche mittels Kölner Phonetik. Außerdem werden prozessuale Abläufe des Verfahrens optimiert, Suchmöglichkeiten für Sicherheitsbehörden erweitert und die Einführung von modernen Übermittlungs- und Verschlüsselungstechniken auf das gesamte Verfahren ausgeweitet.

Die verpflichteten Unternehmen und die berechtigten Stellen haben die Anforderungen der TR-AAV spätestens ein Jahr nach deren Bekanntmachung zu erfüllen.

Das zügige Erscheinen der TR-AAV im heutigen Amtsblatt der Bundesnetzagentur lässt nun die Vorgaben des Maßnahmenkatalogs „Handlungsbedarf – Terrorismusbekämpfung“ des Koalitionsausschusses technisch wirksam werden. Die Bundesnetzagentur verbessert mit der TR-AAV ein rechtssicheres und etabliertes Ermittlungswerkzeug der Sicherheitsbehörden und steigert Modernität und Effizienz eines Bausteins der öffentlichen Sicherheit in Deutschland.

Bestellbar über die Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/amtsblatt

Die Datentypen und die WSDL-Datei für die Implementierung des Verfahrens bei berechtigten Stellen und verpflichteten Unternehmen steht nun zum Download bereit.

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